Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ hat am 09. Dezember 2025 die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Wasserversorgungszweckverbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen, die am 10.03.2025 gemäß § 7 (1) Ziff. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 97 (2) der Gemeindeordnung (GemO) in der zurzeit gültigen Fassung und der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999, durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.
Der Wirtschaftsplan wird
im Erfolgsplan
in den Gesamterträgen auf — 4.308.000 EUR
in den Gesamtaufwendungen auf — 4.308.000 EUR
im Vermögensplan
in den Gesamteinnahmen auf — 6.022.000 EUR
in den Gesamtausgaben auf — 6.022.000 EUR
festgesetzt.
Zur Deckung des Aufwands im Vermögensplan werden die erwirtschafteten Abschreibungen herangezogen.
Es werden festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kapitalmarktdarlehen auf — 3.700.000 EUR
der Kassenkredit bei der Verbandsgemeinde Daun auf — 3.500.000 EUR
Der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Investitionen 2027 wird auf 255.000 EUR festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme an 8 Werktagen, und zwar in der Zeit von
Montag, dem 23. März 2026 bis
einschließlich Mittwoch, dem 01. April 2026
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun - Außenstelle, Zimmer 08 - Leopoldstraße 27, 54550 Daun öffentlich aus.