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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 12/2026
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Bekanntmachung

des Wirtschaftsplanes

des Wasserversorgungszweckverbandes Gruppenwasserwerk Daun für das Wirtschaftsjahr 2026

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ hat am 09. Dezember 2025 die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Wasserversorgungszweckverbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen, die am 10.03.2025 gemäß § 7 (1) Ziff. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 97 (2) der Gemeindeordnung (GemO) in der zurzeit gültigen Fassung und der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999, durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird

im Erfolgsplan

in den Gesamterträgen auf  —  4.308.000 EUR

in den Gesamtaufwendungen auf  —  4.308.000 EUR

im Vermögensplan

in den Gesamteinnahmen auf  —  6.022.000 EUR

in den Gesamtausgaben auf  —  6.022.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Zur Deckung des Aufwands im Vermögensplan werden die erwirtschafteten Abschreibungen herangezogen.

§ 3

Es werden festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kapitalmarktdarlehen auf  —  3.700.000 EUR

der Kassenkredit bei der Verbandsgemeinde Daun auf  —  3.500.000 EUR

§ 4

Der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Investitionen 2027 wird auf 255.000 EUR festgesetzt.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme an 8 Werktagen, und zwar in der Zeit von

Montag, dem 23. März 2026 bis

einschließlich Mittwoch, dem 01. April 2026

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun - Außenstelle, Zimmer 08 - Leopoldstraße 27, 54550 Daun öffentlich aus.

Daun, den 10. März 2026
Wasserversorgungszweckverband
„Gruppenwasserwerk Daun“
gez. Thomas Scheppe, Verbandsvorsteher