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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderats Demerath am 19.01.2023

Bürgerfragestunde

Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass sich der Ortsgemeinderat Demerath nach Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 19.12.2022 gegen einen Beitritt zur AöR entschieden hat.

Auf weitere Anfrage wurde ausgeführt, dass die Verlegung des Glasfaseranschlusses durch die Firma UGG im Jahr 2023 erfolgt. Maßgeblich für eine Auftragsvergabe an die Firma UGG war, dass diese sämtliche außerhalb der Ortsgemeinde liegenden Anwesen, wie Demerather Mühle, Kiefernhof, Sportanlage, etc. anbinden wird.

Ortsgemeinderatsmitglied Helmut Roden berichtete, dass er mehrfach von Einwohnern angesprochen wurde mit dem Hinweis, dass der Basaltstein in der Dauner Straße entgegen den Ausführungen in der vergangenen Sitzung nicht mehrfach, sondern lediglich einmal umgestoßen wurde und die Erwartungshaltung besteht, dass dieser auf der gemeindeeigenen Parzelle wieder ordnungsgemäß aufgestellt wird. Die Ausführungen wurden von den Eheleuten Jungen bestätigt, die ebenfalls um eine ordnungsgemäße Wiederaufstellung bitten. Ortsgemeinderatsmitglied Karsten Berends erklärte sich bereit, den Basaltstein kostenneutral wieder aufzustellen.

Auf weitere Anfrage führte der Vorsitzende aus, dass eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Oberflächenschachts am Anwesen Hommes erst in ersten Februarwoche 2023 erfolgt.

Mit Bedauern wurde festgestellt, dass keine Arbeitseinsätze und Aktivitäten für Pflege und Unterhaltungsmaßnahme im Ort für die Einwohner koordiniert werden. Beispielhaft wird ausgeführt, dass z. B. nur noch in einem geringen Umfang die Beetpflege erfolgt. Es bestehe teilweise eine Unfallgefahr, weil das Herbstlaub an öffentlichen Anlagen, z. B. am Heiligenhäuschen in der Bergstraße oder auf dem Parkplatz im Unterdorf nicht entfernt wurde. Die Sitz- und Ruhebänke am Spielplatz und am Friedhof sind den derzeitigen Witterungsverhältnissen ausgesetzt und wurden für die Wintersaison nicht eingelagert.

Die Mitglieder des Ortsgemeinderats Demerath wiesen darauf hin, dass die Einwohner den Aufrufen im Mitteilungsblatt zur Umsetzung verschiedener Projekte nicht gefolgt sind. Beispielhaft wurde auf die in Eigenleistung erfolgten Brückensanierungsmaßnahmen und die Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf dem Spielplatz verwiesen. Sämtliche Arbeiten wurden von den Mitgliedern des Ortsgemeinderats Demerath selbst mit Unterstützung der Familie Linden ausgeführt. Herr Werhand führt sämtliche Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen am Friedhof kostenneutral aus. Da die nicht fest installierten Sitz- und Ruhebänke unsachgemäß genutzt bzw. immer wieder in den Gefahrenbereich von Spielgeräten von Besuchern verbracht werden, wurden diese wiederholt bei der Spielplatzinspektion bemängelt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden diese Sitz- und Ruhebänke am Spielplatz entfernt und dem Angelverein Demerath sowie dem FC Demerath zur Verfügung gestellt.

Die beiden Gemeindearbeiter sind nicht in der Lage, im Rahmen des vereinbarten Beschäftigungsumfangs allen notwendigen Arbeiten in dem erforderlichen Umfang nachzukommen. Mehrarbeitsstunden sind nur begrenzt möglich.

Es wurde auf die mangelnde Gemeinschaft der ortsansässigen Vereine untereinander verwiesen. Ortsgemeinderatsmitglied Helmut Roden erläuterte die Funktion des Fördervereins Demerath. Dabei handelt es sich um einen „Dachverein“ aller ortsansässigen Vereine mit lediglich ca. 15 Mitgliedern, teilweise im Alter von über 60 Jahren. Der Förderverein Demerath ist bei der Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen dringend auf die Unterstützung der Mitglieder aller Vereine angewiesen. Die Resonanz und Teilnahme ist mehr als verhalten. Die Vereine für sich betrachtet funktionieren. Bedauerlicherweise fehle es jedoch bei jeder Veranstaltung und Aktion an der Mitwirkung der Mitglieder der anderen Vereine und damit an der erforderlichen Man-Power. Im Ergebnis wird der Organisations- und Arbeitseinsatz aller Aktivitäten von lediglich vier bis fünf Mitgliedern des Vorstands des Fördervereins gestemmt. Dies ist in der bisherigen Form nicht mehr leistbar.

Der Vorsitzende führte aus, dass er beabsichtigt, alle Vorstände der ortsansässigen Vereine einzuladen mit der Zielsetzung, die Gemeinschaft zu stärken und das Dorfgeschehen wieder stromaufwärts zu lenken. Auf Vorschlag des Fördervereins soll Herr Daniel Weber von der Verbandsgemeindeverwaltung Daun als Moderator eingeladen werden. Die Thematik soll auch in der noch für den Monat Februar 2023 zu terminierenden Bürgerversammlung angesprochen werden.

Es wurde angemerkt, dass eine Rückentwicklung der Dorfgemeinschaft befürchtet wird. Der Gemeinderat wurde um eine zeitnahe Gegensteuerung gebeten.

Ergänzend dazu wurde vorgetragen, dass Aktivitäten auch dadurch erschwert werden, dass es teilweise äußerst schwierig ist, einen Schlüssel zum Gemeindehaus zu erhalten. Der Förderverein habe im Gemeindehaus mit Zustimmung des Ortsgemeinderates Veranstaltungsmaterial gelagert, welches nicht nur für die Veranstaltung selbst, sondern auch für die Vor- und auch Nachbereitung von Veranstaltungen dringend benötigt wird. Lediglich der zweite Ortsbeigeordnete ist in der Lage, die Schlüssel bei Bedarf herauszugeben. Dieser sei oft nicht erreichbar, so dass der Ablauf für Veranstaltungsvorbereitungen mehrfach in einem nicht hinzunehmenden Rahmen gehemmt wurde. Diese Verfahrensweise stoße auf große Frustration und Missstimmung. Auch wurden in der Vergangenheit die im Eigentum des Fördervereins befindlichen Stehtische bei Bedarf nicht herausgegeben bzw. ging es sogar so weit, dass hierfür von der Ortsgemeinde Demerath eine Leihgebühr gefordert wurde. Der Vorsitzende sicherte zu, der Angelegenheit nachzugehen und Abhilfe zu schaffen.

Der Vorsitzende führte weiter aus, dass er die Einwohner mehrfach auf verschiedene Aktionen persönlich anspreche, da auf Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt keinerlei Reaktionen erfolgen. Beispielhaft wird das Maibaumaufstellen im Jahr 2021, auch das mangelnde Interesse an einem Nikolausbesuch oder das Osterrasseln erwähnt. Auch der vor ca. 2 Jahren renovierte Jugendraum wird nicht in Anspruch genommen, hauptursächlich offenbar, weil sich die Nachbarn beschweren, sobald der Jugendraum beansprucht wird und es regelmäßig zu einem Eklat kommt.

Ortsgemeinderatsmitglied Helmut Roden schlug vor, nochmals einen Start mit dem „Dreck-Weg-Tag“ im Frühjahr 2023 zu wagen. Die Terminierung sollte in der nächsten Sitzung erfolgen.

Für die Koordination und Terminabstimmungen der Veranstaltungen 2023 mit den umliegenden Ortsgemeinden hat der Vorsitzende noch keine Einladung erhalten. Dies erfolgt grundsätzlich in Federführung der Ortsgemeinde Steiningen.

Die Nutzungs- und Entgeltsatzung betreffend das Gemeindehaus bedarf einer Reflektion und Evaluation. Hier wird ein Anpassungsbedarf gesehen.

Die Feuerwehr Demerath hat mitgeteilt, dass die Jugendfeuerwehr Demerath die Weihnachtsbaumsammelaktion am 28.01.2023 sei.

Beratung und Beschlussfassung zum Förderprogramm des Bundes für „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Zu diesem TOP begrüßte der Vorsitzende Frau Ingrid Lamour vom Forstamt Daun sowie den Revierleiter Harald Fell. Er führte aus, dass in der Sitzung des Ortsgemeinderats am 19.12.2022 beschlossen wurde, auf eine Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu verzichten, da man die Auffassung vertrat, dass die dem Förderprogramm zugrundeliegenden Förderkriterien die Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde als Waldbesitzerin überdurchschnittlich einschränke. Aufgrund der negativen Beschlussfassung hat die Verbandsgemeindeverwaltung Daun um eine erneute Beratung und Beschlussfassung gebeten. Insbesondere auch deshalb, weil die Fördersumme in Höhe von 40.000 EUR jährlich für die Ortsgemeinde Demerath beachtlich erscheint. Der Förderzeitraum erstreckt sich auf 10 Jahre.

Frau Lamour hält die konkrete Ausgestaltung des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ aufgrund der Vielzahl von Kriterien als „recht komplex“. Bisher war es seitens des Forstamtes schwierig, die Waldbesitzer zu beraten, da Vieles der Förderkriterien sehr unklar war. Zwischenzeitlich habe man sich jedoch weiter informieren können und auch Schulungen absolviert.

Sie führte weiter aus, dass Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse sei. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.

Frau Lamour bat darum, alle 12 Förderkriterien detailliert zu besprechen und die Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten und Gegebenheiten gegeneinander abzuwägen. Damit soll der Ortsgemeinde Demerath eine Entscheidungshilfe unterbreitet werden.

Wichtig ist: Die Fördermittel sind kein Geschenk, es sind Investitionen erforderlich. Verschiedene Maßnahmen werden sicherlich auch die Ertragswirtschaft schmälern und es besteht eine vertragliche Bindung von 10 Jahren bzw. sogar von 20 Jahren (Ziffer 12).

Im Nachgang wurden alle Förderkriterien von 1 - 12 intensiv und eingehend erörtert, unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten und Gegebenheit diskutiert und von Forstrevierleiter Harald Fell im Bedarfsfall detailliert veranschaulicht. Auch werden insoweit zu erwartende voraussichtliche Kosten überschlägig ermittelt. Herr Fell führte aus, dass ein Teil der Förderkriterien bereits jetzt erfüllt werde, bei einer positiven Beschlussfassung muss das Forstamt bei jedem Handeln die Förderkriterien bei seinem Handeln im Blick halten. Die zu beachtenden Förderkriterien binden zwangsläufig sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen. Hierfür erhält die Ortsgemeinde im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich als auch einen finanziellen Bonus als „Teilnahme-Honorierung“ durch die Bundesförderung.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Demerath beschloss nach Abwägung der Vor- und Nachteile aller zwölf Förderkriterien unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und aufgezeigten Umsetzungsalternativen der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zuzustimmen

Beratung über den Zustand der Küche im Gemeindehaus

Der Vorsitzende Volker Grundmann führte aus, dass sich die Küche des Gemeindehauses zwischenzeitlich in einem katastrophalen Zustand befindet und in seine Bestandteile aufzulösen scheint.

Helmut Roden erinnerte an die beiden kürzlich durchgeführten Veranstaltungen im Gemeindehaus mit Küchennutzung, das Skatturnier am 08.01.2023 und den Seniorentag am 14.01.2023. Unabhängig von dem Mobiliar, welches mehr als 30 Jahre alt ist, ist der Küchenboden in Gänze abgängig. Die Bodenfliesen heben sich großflächig an vielen Stellen, sind gerissen und teilweise herausgebrochen, wodurch eine erhebliche Unfallgefahr besteht.

Anlässlich der letzten Nutzungen wurde versucht, die Fliesen mit Panzerband zu befestigen, um die Unebenheiten zumindest temporär zu beseitigen und eine Unfallgefahr zu vermeiden. Das Gemeindehaus mit angrenzender Küche wird sehr gut in Anspruch genommen und vermietet. Damit werden Einnahmen generiert. Das Mietobjekt, insbesondere die Küche, entspricht bei weitem nicht mehr den Anforderungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Von Helmut Roden als auch von dem Vorsitzenden Volker Grundmann wurden nachdrücklich Bedenken bei einer weiteren Nutzung, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zum Ausdruck gebracht. Da die Verletzungsgefahr aufgrund der Mängel als sehr hoch eingeschätzt wird und die Geltendmachung von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen vermieden werden soll, beabsichtigt der Vorsitzende, die Nutzung der Küche des Gemeindehauses zu untersagen. Die Angelegenheit soll mit der Verbandsgemeindeverwaltung Daun besprochen werden, um die weiteren Verfahrensschritte abzustimmen. Weitere Informationen erfolgen in der nächsten Sitzung.

Mitteilungen des 1. Beigeordneten

Es erfolgte ein Projektaufruf des Leader-Regionalmanagement der LAG Vulkaneifel „Ehrenamtliche Bürgerprojekte 2023“.

Mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans „Buchenhof“ ist die Satzung nunmehr rechtsverbindlich.

Es stehen erneut die Überprüfungen der Brückenbauwerke an.

Eine Energieberatung für das Gemeindehaus kann durch die Verbandsgemeindeverwaltung Daun aus personellen Gründen nicht erfolgen, da die verbandsgemeindeeigenen Einrichtungen vorrangig untersucht und betrachtet werden sollen.

Nichtöffentliche Sitzung:

Beratung und Beschlussfassung der Vergabe der Holzlose bzw. Bestellungen

Die beschlossene und zur Verfügung stehende Abgabemenge von 200 fm Brennholz an ortsansässige Haushalte wird aufgrund der eingegangenen Brennholzbestellungen um ein Vielfaches überschritten.

Um dem dargelegten Brennholzbedarf der ortsansässigen Haushalte unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes gerecht werden zu können, beschloss der Ortsgemeinderat Demerath, die Abgabemenge je Haushalt auf 10 fm zu begrenzen und von den Holzbestellern einen Holzbrennstellennachweis zu fordern, sofern dieser nicht bereits resultierend aus Bestellungen der Vorjahre vorliegt.

V. Grundmann
1. Beigeordneter