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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a, § 13 Abs. 2, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13 b BauGB „Im Heckenstück“ - 3. Änderung und 3. Erweiterung - Stadtteil Boverath

Der Stadtrat der Stadt Daun hat in der Sitzung am 03.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Heckenstück“ durch einen Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB beschlossen. Gegenstand der Planung ist die Baurechtsbeschaffung für

Weitere Wohnbauflächen und

Herstellung einer Wendeanlage im Zuge des Heideweges.

Als Art der baulichen Nutzung ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen.

Die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen liegen vor. Das Verfahren wird gemäß § 13b BauGB durchgeführt. Gemäß § 13b, in Verbindung mit § 13a Abs, 2 Nr, 1 § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Auf Grund der Beschlussfassung im Stadtrat wird der Bebauungsplanentwurf und die Begründung nunmehr in der Zeit vom

11. April 2023 bis einschließlich 26. Mai 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden, und zwar von montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Daun deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auch im Internet www-daun.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. www.geoportal-rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.

Daun, 22.03.2023
Stadt Daun
gez. Marder
Stadtbürgermeister