Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
auf vielfachen Wunsch hin bin ich nun der Bitte um Prüfung, ob ein vorzeitiges Einebnen der Grabstellen auf dem oberen Friedhof in unmittelbarer Nähe der dort stehenden Thuja möglich wäre nachgekommen.
Ein vorzeitiges Einebnen (Rückbau der Grabstelle inklusive Entfernen der Grabmale und Umrandungen) noch vor Ablauf der Liegefristen ist möglich, solange die Liegefristen als solches eingehalten werden können. Da dies hier der Fall ist, spricht nichts gegen einen Rückbau. Dieser muss jedoch in Eigenregie und auf eigene Kosten erfolgen.