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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 06.06.2023

Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024

Stilllegungsflächen für das klimaangepasstes Waldmanagement:

Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald. Stilllegungsflächen am Dürrem Maar, Dicke Büsch, Bubenlay und im Laubachtal wurden vom Forstamt vorgeschlagen.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gillenfeld hat dem Forstwirtschaftsplan 2024 und den Stilllegungsflächen wie vorgelegt und erläutert zugestimmt.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Kreisumlage wurde für das Haushaltsjahr 2023 auf 45,7 % – 789.458,00 € festgelegt.

Verbandsgemeindeumlage wurde für das Haushaltsjahr 2023 auf 40,6 % – 701.357,00 € festgelegt.

Die Kosten für die Jagdpacht betragen 11.400,00 €.

Der Jagdvorstand stimmte der Verteilung der Jagdpacht wie im Haushaltsplan 2024 veranschlagt zu.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gillenfeld stimmte dem Haushaltsplan 2024 wie vorgelegt und erläutert zu.

Neubaugebiet „Auf Kortheck“ Rücknahmen von Grundstücken

Der Ortsgemeinderat stimmte der Rücknahme der Grundstücke Flur 13 Nr. 6/11 mit 663 m² und 5/3 mit 695 m² zu.

Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für das Baugebiet Schiffels/Steinpesch

In der 2. Änderung des o. a. Bebauungsplanes wurde die dargestellte Fläche in den Bebauungsplan mit übernommen. Die Fläche, die als Spielplatz vorgesehen war, soll jetzt wieder herausgenommen werden.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gillenfeld stimmte der Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahren für das Baugebiet Schiffels/Steinpesch mit Herausnahme der Spielplatzfläche zu.

Bauangelegenheit

Nutzungsänderung von 2 Räumen im Pfarr- und Jugendheim, Schulstraße 7

Temporäre Nutzung von zwei Räumen im Untergeschoss als Kindertagesstätte. Aufgrund der hohen Auslastung und der großen Nachfrage an Kindertagesplätzen ist es bis zur Fertigstellung des geplanten Kita-Neubaus notwendig eine Interimslösung zu finden. In unmittelbarer Nachbarschaft zur vorhandenen Kindertagesstätte befindet sich das Pfarr- und Jugendheim. Im Untergeschosses des Pfarr- und Jugendheimes sollen 2 Räume für die voraussichtliche Dauer von 3 Jahren als Kindertagesstätte genutzt werden.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gillenfeld erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Annahme von Spenden und ähnlichen Geldleistungen nach § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gillenfeld stimmte der Annahme der Spende des Notariats Pichler und Stuhldreier zu.