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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Immerath für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Immerath für das Haushaltsjahr 2025

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1 auf

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 EUR

verzinste Kredite auf

0 EUR

zusammen auf

0 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  — 345 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 520 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag 395 v. H.

3. Hundesteuer

a)

für den ersten Hund  — 80,00 EUR

b)

für den zweiten Hund  — 140,00 EUR

c)

für jeden weiteren Hund  — 180,00 EUR

d)

für den ersten gefährlichen Hund  — 600,00 EUR

e)

für den zweiten gefährlichen Hund  — 1.200,00 EUR

f)

für jeden weiteren gefährlichen Hund  — 1.800,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Friedhofsgebühren lt. Satzung (Graberwerb) = 100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 2.046.957,36 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt 2.016.667,36 EUR und zum 31.12.2025 = 2.015.287,36 EUR.

Immerath, den 17.03.2025
gez. Harbecke
Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 10.03.2025.

54550 Daun, den 10.03.2025

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Im Auftrage:

gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 31.03.2025 bis 10.04.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Immerath, den 17.03.2025
gez. Harbecke
Ortsbürgermeister