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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Auszug aus der Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates am 09.02.2026

Bebauungsplan „In der Heid II“, hier: Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB

Auf der Grundlage des vom Ortsgemeinderat gebilligten Bebauungsplanvorentwurfs wurde das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden durch Schriftsatz vom 14.03.2025 beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde im Mitteilungsblatt am 21.03.2025 unterrichtet. Ebenfalls erfolgte eine Bekanntmachung im Internet. Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde durch den Planer und die Verwaltung ein Abwägungsvorschlag erarbeitet und im Rahmen der Sitzung vom Planer, Herrn Weber, vorgestellt und erörtert.

Es ergingen Beschlüsse zu der Abwägungstabelle.

Insgesamt wurden die Hinweise zur Kenntnis genommen und vom Planer entsprechend berücksichtigt. Die Ortsgemeinde hält aus Gründen gemäß der Abwägungstabelle an den Planungen fest.

Bebauungsplan (B-Plan) „In der Heid II“, Vergabe zur Erstellung eines Entwässerungskonzeptes

Frau Junk von der Verbandsgemeindeverwaltung Daun teilte mit, dass über die Verbandsgemeindewerke ein erstes Abstimmungsgespräch mit HSI Consult zur Erstellung eines Entwässerungskonzepts stattgefunden hat. Die HSI hat eine Angebot zur Erstellung eines Entwässerungskonzepts für den B-Plan „In der Heid II“ vorgelegt. Sollte der Bebauungsplan rechtskräftig beschlossen werden, wird ein Teil der Kosten von den Werken übernommen.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Beauftragung der HSI Consult mit der Erstellung eines Entwässerungskonzepts auf Grundlage des Angebotes vom 23.01.2026 mit einem Brutto-Honorar von 8.746,50 Euro.

Informationen zu einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO

Der Vorsitzende informierte den Rat darüber, dass im Januar eine Eilentscheidung auf Beigeordnetenebene erfolgt ist. Hierbei ging es um die Forderung der Kreisverwaltung Tauschflächen für die Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen im Bebauungsplangebiet in Bauland anzubieten. Frau Junk schlug vor das Grundstück Flur 13, Flurstück 47 als Tauschfläche vorzuschlagen. Dieses Grundstück war im Bebauungsplan „Unten auf Renzelbach“ i. d. F. der 1. Änderung ursprünglich teilweise als Baugrundstück mit öffentlicher Grünfläche und Bepflanzung vorgesehen. Die Bebaubarkeit des Grundstückes wurde jedoch dann durch die 2. Änderung des genannten B-Plans wieder aufgehoben, so dass es nicht mehr bebaut werden kann. Die Fläche wird im Flächennutzungsplan zukünftig als Dauergrünland ausgewiesen werden. Dieser Vorschlag wird von der Kreisverwaltung akzeptiert und in einer erneuten Stellungnahme festgehalten, dass die bisher geäußerten Bedenken durch diesen Lösungsvorschlag ausgeräumt sind.

Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines neuen Forsteinrichtungswerkes im Gemeindewald Wallenborn

Gemäß § 7 Abs. 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) sind für Staats-, Körperschafts- und Privatwaldbetriebe über 50 ha Holzbodenfläche mittelfristige Betriebspläne bzw. Betriebsgutachten aufzustellen. Diese Betriebspläne werden gem. § 7 Abs. 3 LWaldG nach Wahl der Waldbesitzenden entweder durch das Land oder durch ein privates Forsteinrichtungsbüro aufgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben des Forstamtes Daun vom 08.01.2026 verwiesen, in dem dieses darauf hinweist, dass es wegen der verringerten Personalausstattung absehbar ist, dass die staatliche Forsteinrichtung diese Aufgabe in den nächsten Jahren nicht in allen kommunalen Forsteinrichtungen zeitnah umsetzen kann. Es wird deshalb empfohlen die Dienstleistung an ein privates Büro zu vergeben.

Für die Erstellung von Betriebsplänen (Forsteinrichtungswerke) beträgt die Förderung durch das Land aktuell 50,00 EUR je angefangenem Hektar forstlicher Betriebsfläche (ohne Umsatzsteuer). Bei regelbesteuerten Forstbetrieben kann zudem die anfallende Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden, so dass die kompletten Kosten durch die Förderung und den Vorsteuerabzug gedeckt sind.

Die mittelfristigen Betriebspläne (Forsteinrichtungswerke) dienen der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sowie der Nachhaltigkeit und der Umweltvorsorge. Die Waldbesitzenden legen in den Betriebsplänen und den Wirtschaftsplänen ihre Ziele der Waldbewirtschaftung fest. Sie gelten für einen 10-jährigen Planungszeitraum.

Die derzeitigen Betriebspläne für den Gemeindewald sind bereits ausgelaufen.

Der Ortsgemeinderat beschloss, das neue zu erstellende Forsteinrichtungswerk aufgrund der verringerten Personalausstattung bei Landesforsten durch ein privates Forstsachverständigenbüro erstellen zu lassen und das Forstamt Daun mit der Ausschreibung und Vergabe der neuen Forsteinrichtung zu beauftragen.

Landtagswahl am 22.03.2026, hier: Einteilung Wahlvorstand

Der Vorsitzende informierte den Rat darüber, dass er eine Aufteilung des Wahlvorstandes vorgenommen hat:

Renaturierungsarbeiten an Kirbach und Wallmerbach – Beantragung von Mitteln aus dem Programm „Aktion Blau“

Der Vorsitzende informierte über den Stand der Sache:

  • die Verbandsgemeinde Daun, als Kostenträger, hat das Büro Stratec, Wittlich mit der Erstellung einer Konzeptplanung beauftragt;

  • diese soll bis Anfang März 2026 vorliegen und in einer Ortsgemeinderatssitzung vorgestellt werden,

  • in einer Anliegerversammlung wird das Konzept dann ebenfalls vorgestellt und erläutert.

Verschiedenes

Der Vorsitzende informierte über folgende Punkte:

  • Die Förderung für das klimaangepasste Waldmanagement in 2026 beträgt 28.800,00 €.

  • Teilweise zugewachsene Wege in der Ortslage werden demnächst freigeschnitten.

  • Über RZN wurden 80.000,00 € für den Bau des Jugendraumes (bzw. Mehrgenerationenraum) zugesagt. Nach Bewilligung des Haushaltes 2026 wird ein weiterer Antrag auf Zuschussbewilligung im I-Stock gestellt.

  • Für die energetische Sanierung der Mehrzweckhalle erhält die Verbandsgemeinde Daun einen Landeszuschuss von ca. 1,3 Mio. €.

  • Besteck aus der Halle ist nicht mehr vollständig und soll auf je auf 120 Gedecke ergänzt werden.

  • Treppe am Friedhof soll nach Bestattungsarbeiten sauber hinterlassen werden.