Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) in der jeweils geltenden Fassung und § 9 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“ vom 07.11.1994 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.02.2023 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 22.03.2023 für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 201.316 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 260.508 EUR |
| der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf | - 59.192 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 253.600 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 46.800 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 206.800 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1 auf | - 206.800 EUR |
1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite auf | 0 EUR |
| zusammen auf | 0 EUR |
§ 3
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 823.417,41 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 764.226,41 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023) 705.034,41 EUR.
§ 4
Verbandsumlagen
Nach § 9 der Verbandsordnung trägt die Verbandsgemeinde Daun alle Aufwendungen des Zweckverbands durch einen jährlich in der Haushaltssatzung des Zweckverbands festzusetzenden Verbandsbeitrag, soweit Aufwendungen nicht durch Zuschüsse Dritter, durch Grundstücksverkaufserlöse und Beiträge der Ortsgemeinden Nerdlen und Kradenbach gedeckt sind. Die nach der Erschließung des Gebiets entstehenden laufenden jährlichen Aufwendungen, insbesondere solche, die aus der Straßenbaulast resultieren, tragen die Ortsgemeinden Nerdlen und Kradenbach, wenn und soweit sie Grundsteuer- und Gewerbesteuermehrerträge nach § 10 der Verbandsordnung erhalten. Soweit Grundstücksverkaufserlösen und sonstigen Einnahmen des Zweckverbands keine Aufwendungen gegenüberstehen, werden diese als Ausschüttung an die Verbandsgemeinde Daun in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Der Verbandsbeitrag bzw. die Zuweisung der Verbandsgemeinde Daun für das Haushaltsjahr 2023 wird im
| a) | Finanzhaushalt (laufende Ein- u. Auszahlungen) auf | 119.315 EUR |
| b) | Finanzhaushalt (Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten) auf | 0 EUR |
festgesetzt.
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Kenntnis genommen gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 97 II der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 22.03.2023.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 11.04.2023 bis 20.04.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.