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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 14/2023
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 vom 28.03.2023

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) in der jeweils geltenden Fassung und § 9 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“ vom 07.11.1994 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.02.2023 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 22.03.2023 für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1 auf

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 823.417,41 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 764.226,41 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023) 705.034,41 EUR.

§ 4

Verbandsumlagen

Nach § 9 der Verbandsordnung trägt die Verbandsgemeinde Daun alle Aufwendungen des Zweckverbands durch einen jährlich in der Haushaltssatzung des Zweckverbands festzusetzenden Verbandsbeitrag, soweit Aufwendungen nicht durch Zuschüsse Dritter, durch Grundstücksverkaufserlöse und Beiträge der Ortsgemeinden Nerdlen und Kradenbach gedeckt sind. Die nach der Erschließung des Gebiets entstehenden laufenden jährlichen Aufwendungen, insbesondere solche, die aus der Straßenbaulast resultieren, tragen die Ortsgemeinden Nerdlen und Kradenbach, wenn und soweit sie Grundsteuer- und Gewerbesteuermehrerträge nach § 10 der Verbandsordnung erhalten. Soweit Grundstücksverkaufserlösen und sonstigen Einnahmen des Zweckverbands keine Aufwendungen gegenüberstehen, werden diese als Ausschüttung an die Verbandsgemeinde Daun in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der Verbandsbeitrag bzw. die Zuweisung der Verbandsgemeinde Daun für das Haushaltsjahr 2023 wird im

a)

Finanzhaushalt

(laufende Ein- u. Auszahlungen) auf

b)

Finanzhaushalt

(Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten) auf

festgesetzt.

54550 Daun, den 28.03.2023
Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun
in Nerdlen und Kradenbach“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher

Vermerk der Aufsichtsbehörde:

Kenntnis genommen gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 97 II der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 22.03.2023.

54550 Daun, den 22.03.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems Siegel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 11.04.2023 bis 20.04.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 28.03.2023
Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun
in Nerdlen und Kradenbach“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher