Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachungen der

Haushaltssatzung

der Stadt Daun für das Haushaltsjahr 2023

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 16.130.629 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 19.124.519 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf  — -2.993.890 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — -2.478.188 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  — 760.735 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  — 1.582.450 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  — -821.715 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1 auf  — 3.299.903 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  — 0 EUR

verzinste Kredite auf  — 916.715 EUR

verzinste Kredite auf  — 444.765 EUR

(gem. vorläufigem Jahresabschluss 2021 inkl. Übertragungen aus Vorjahren)

zusammen auf  — 1.361.480 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 50.000 EUR (Neuveranschlagung für Abschluss städtebaulicher Vertrag Projekt „Leywies“).

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 50.000 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  — 495 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 550 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag  — 405 v. H.

3. Hundesteuer

a)

für den ersten Hund  — 70,00 EUR

b)

für den zweiten Hund  — 100,00 EUR

c)

für jeden weiteren Hund  — 130,00 EUR

d)

für den ersten gefährlichen Hund  — 400,00 EUR

e)

für den zweiten gefährlichen Hund  — 800,00 EUR

f)

für jeden weiteren gefährlichen Hund  — 1.200,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren, des Tourismusbeitrags und des Gästebeitrags werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG), in der jeweils geltenden Fassung, für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Benutzungsgebühren Freibad Gemündener Maar  — 100 v. H. lt. Satzung.

2.

Tourismusbeitrag gem. der jeweils geltenden Fassung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags.

3.

Gästebeitrag gem. der jeweils geltenden Fassung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags.

4.

Friedhofsgebühren (gem. Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Daun in der jeweils gültigen Fassung) betragen:  — 100 v. H. lt. Satzung

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 24.422 TEUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 23.413 TEUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023) voraussichtlich 20.420 TEUR.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO liegen vor, wenn sie im Einzelfall

im Ergebnis- und Finanzhaushalt 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen

bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 20 % und bei Baumaßnahmen 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen.

Eine Überschreitung bis zu 3.000 EUR ist immer unerheblich, eine Überschreitung über 20.000 EUR ist immer erheblich.

Ausgenommen von der Regelung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden müssen. Ein erheblicher Fehlbetrag im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 1 GemO (Nachtrag) liegt vor, wenn 5 v. H. der Gesamt-Soll-Aufwendungen und Gesamt-Soll-Auszahlungen erreicht werden. Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 2 GemO (Nachtrag) sind erheblich, wenn sie 5 v. H. der Gesamt-Soll-Aufwendungen und Gesamt-Soll-Auszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 EUR sind gem. § 4 Abs. 11 GemHVO einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Die Zahl der bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit nach den §§ 75 a Landesbeamtengesetz (LBG) ff und dem Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAz) in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 5 vom 29.04.2016 wird auf 2 Fälle festgesetzt.

54550 Daun, den 28.03.2023
gez. Marder
Stadtbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigt gemäß §§ 95 IV Nr. 1+2, 102, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) - in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 15.03.2023.

54550 Daun, den 22.03.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrag:
gez. Günter Willems Siegel

Vermerk:

Gemäß den §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.361.480,00 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.297.230,00 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 64.250,00 EUR wird die Genehmigung versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 11.04.2023 bis 20.04.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 28.03.2023
gez. Marder
Stadtbürgermeister