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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Oberstadtfeld für das Haushaltsjahr 2023

vom 09.01.2023

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.01.2023 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

971.115 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.168.170 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf

-197.055 EUR

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-118.825 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

47.000 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

445.750 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

-398.750 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1 auf

517.575 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 EUR

verzinste Kredite auf

0 EUR

zusammen auf

0 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

345 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v. H.

2.

Gewerbesteuer nach Ertrag

380 v. H.

3.

Hundesteuer

a) für den ersten Hund

40,00 EUR

b) für den zweiten Hund

80,00 EUR

c) für jeden weiteren Hund

160,00 EUR

d) für den ersten gefährlichen Hund

310,00 EUR

e) für den zweiten gefährlichen Hund

620,00 EUR

f) für jeden weiteren gefährlichen Hund

930,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Friedhofsgebühren lt. Satzung

a) Graberwerb

=

100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 7.816.233,32 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 7.581.708,32 € und zum 31.12.2023 = 7.384.653,32 €.

Oberstadtfeld, den 29.03.2023
gez. Molitor
Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) - in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 17.03.2023.

54550 Daun, den 20.03.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems Siegel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 11.04.2023 bis 20.04.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Oberstadtfeld, den 29.03.2023
gez. Molitor
Ortsbürgermeister

Hinweis: Durch die Neuregelung des Landesfinanzausgleichgesetzes (LFAG) und die damit einhergehende Anpassung der Nivellierungssätze sind Kommunen zwangsläufig dazu verpflichtet, die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden, worauf wir hiermit ausdrücklich hinweisen möchten.