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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 14/2024
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ hat am 07. Dezember 2023 die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Wasserversorgungszweck-verbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen, die am 29.02.2024 gemäß § 7 (1) Ziff. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 97 (2) der Gemeindeordnung (GemO) in der zurzeit gültigen Fassung und der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999, durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird

im Erfolgsplan

in den Gesamterträgen auf  — 3.894.000 EUR

in den Gesamtaufwendungen auf  — 3.894.000 EUR

im Vermögensplan

in den Gesamteinnahmen auf —  5.749.000 EUR

in den Gesamtausgaben auf  — 5.749.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Zur Deckung des Aufwands im Vermögensplan werden die erwirtschafteten Abschreibungen herangezogen.

§ 3

Es werden festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kapitalmarktdarlehen auf  — 3.450.000 EUR

der Kassenkredit bei der Verbandsgemeinde Daun auf —  3.500.000 EUR

§ 4

Der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Investitionen 2025 wird auf 965.000 EUR festgesetzt.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme an 8 Werktagen, und zwar in der Zeit von

Montag, dem 15. April 2024 bis

einschließlich Mittwoch, dem 24. April 2024

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Zimmer 08 Außenstelle – Leopoldstraße 29, 54550 Daun öffentlich aus.

Daun, den 20. März 2024
Wasserversorgungszweckverband
„Gruppenwasserwerk Daun“
gez. Thomas Scheppe
Verbandsvorsteher