Die Kreisverwaltung Vulkaneifel macht gemäß §§ 6 Abs. 2 Satz 2, 4 Abs. 5 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S.476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), Folgendes öffentlich bekannt:
Dritte Änderung der Verbandsverordnung des Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“ vom 20.03.2024
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als die nach § 5 KomZG zuständige Behörde stellt hiermit aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 1 KomZG folgende dritte Änderung der Verbandsordnung fest:
§ 8 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Neufassung:
Der Zweckverband zahlt an die Ortsgemeinden für die ins Eigentum des Zweckverbands zu übertragenden Grundstücke einen Kaufpreis von 5,25 EUR pro qm und für die anderweitig dinglich zu sichernden landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzflächen eine Entschädigung von 0,31 EUR pro qm.