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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Grabschmuck auf dem Friedhof

Satzungsgemäß ist sowohl in der Naturbegräbnisstätte als auch auf den Wiesengräbern keinerlei Grabschmuck erlaubt. Die Ortsgemeinde toleriert diesen den Winter über.

Mit Beginn der Vegetation ist allerdings jeglicher Grabschmuck zu entfernen. Wir bitten daher alle für eine entsprechende Grabstätte Verantwortlichen, den vorhandenen Grabschmuck umgehend zu entfernen um eine störungsfreie Pflege der Flächen und Beete zu ermöglichen. Danke!