Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gefell für das Haushaltsjahr 2025
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 229.300 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 222.450 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf 6.850 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 22.235 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 20.950 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -20.450 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1 auf -1.785 EUR
1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 17.250 EUR
zusammen auf 17.250 EUR
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.
§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
39.894 EUR.
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 345 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v. H.
2. Gewerbesteuer nach Ertrag 380 v. H.
3. Hundesteuer
a) für den ersten Hund 50,00 EUR
b) für den zweiten Hund 100,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 150,00 EUR
d) für den ersten gefährlichen Hund 300,00 EUR
e) für den zweiten gefährlichen Hund 700,00 EUR
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 EUR
§ 6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2025 lt. Satzung festgesetzt.
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 828.919,24 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt 814.749,24 € und zum 31.12.2025 = 821.599,24 €.
Gefell, den 27.03.2025
gez. Wagner
Ortsbürgermeister
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Genehmigt gemäß §§ 95 IV Nr. 2 und 3, 103 II, 105 III der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung – in Verbindung mit Schreiben vom 25.03.2025.
54550 Daun, den 25.03.2025
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Philipp Steffes Siegel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 07.04.2025 bis 17.04.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.