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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 14/2025
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Bekanntmachung

des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungszweckverbandes Gruppenwasserwerk Daun für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ hat am 12. Dezember 2024 die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Wasserversorgungszweckverbandes „Gruppenwasserwerk Daun“ für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen, die am 10.03.2025 gemäß § 7 (1) Ziff. 8 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 97 (2) der Gemeindeordnung (GemO) in der zurzeit gültigen Fassung und der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999, durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird

im Erfolgsplan

in den Gesamterträgen auf  —  4.199.000 EUR

in den Gesamtaufwendungen auf  —  4.199.000 EUR

im Vermögensplan

in den Gesamteinnahmen auf  —  7.697.000 EUR

in den Gesamtausgaben auf  —  7.697.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Zur Deckung des Aufwands im Vermögensplan werden die erwirtschafteten Abschreibungen herangezogen.

§ 3

Es werden festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kapitalmarktdarlehen auf  —  5.300.000 EUR

der Kassenkredit bei der Verbandsgemeinde Daun auf  —  3.500.000 EUR

§ 4

Der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Investitionen 2026 wird auf 575.000 EUR festgesetzt.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme an 8 Werktagen, und zwar in der Zeit von

Montag, dem 07. April 2025 bis einschließlich Mittwoch, dem 16. April 2025

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun - Außenstelle, Zimmer 08 - Leopoldstraße 27, 54550 Daun öffentlich aus.

Daun, den 26. März 2025
Wasserversorgungszweckverband
„Gruppenwasserwerk Daun“
gez. Thomas Scheppe
Verbandsvorsteher