In den nächsten Tagen werden Bescheide über die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Niederstadtfeld versandt.
Der Veranlagungszeitraum erstreckt sich über die Jahre 2021 und 2022. Der Veranlagung liegen Aufwendungen zugrunde, die der Ortsgemeinde für den Ausbau der Hauptstraße entstanden sind.
Die Summe der - der Berechnung zugrundeliegenden - Maßstabseinheiten beträgt 289.387. Der Beitragssatz je Maßstabseinheit (ME) beläuft sich nach derzeitigem Berechnungsstand:
für das Jahr 2021 auf 0,26613 EUR/ME;
für das Jahr 2022 auf 0,01811 EUR/ME.
Insgesamt damit 0,28424 EUR/ME.
Die Grundlagen der Beitragsermittlung können im Rahmen der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 220, eingesehen werden. Hierbei besteht auch Gelegenheit, sich zu den beitragserheblichen Tatsachen zu äußern.