In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Daun und die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Daun sind aufgefordert, eine Vorschlagsliste aufzustellen.
Gesucht werden daher Personen, die
in der Verbandsgemeinde Daun wohnen,
am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden,
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und
bereit sind, am Amtsgericht Daun und Landgericht Trier als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Sie haben Interesse am Schöffenamt? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter den nachstehenden Kontaktdaten!
Ihre Ansprechpartnerinnen in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun:
Barbara Thull - E-Mail: Barbara.Thull@vgv.daun.de - Telefon: 06592 939 226 und
Katharina Kauth - E-Mail: Katharina.Kauth@vgv.daun.de - Telefon: 06592 939 228
oder bewerben Sie sich möglichst bis Anfang Mai bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, per E-Mail info@vgv.daun.de. Das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage (www.vgv-daun.de).
Weitere Informationen rund um das Thema Schöffenwahl/Schöffenamt finden Sie unter https://schoeffenwahl2023.de/ oder https://www.schoeffenwahl.de/.