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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 15/2025
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Kindergartenzweckverband Gillenfeld/Strohn

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Kindergartenzweckverbands Gillenfeld/Strohn

für das Haushaltsjahr 2025 vom 28.01.2025

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Gillenfeld/Strohn“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.01.2025 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 26.03.2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 EUR

verzinste Kredite auf

0 EUR

zusammen auf

0 EUR

§ 3 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 18.219,00 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt 24.999,00 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2025) 41.468,00 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.011.300 EUR.

§ 5 Verbandsumlagen

Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:

Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.

Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.

Die Gesamtumlage beträgt: 424.630 EUR (inkl. 19.700 EUR für Erwerb Betriebs- und Geschäftsausstattung)

Auf die Verbandsmitglieder entfallen:

Brockscheid

=

28.191,64 EUR

Ellscheid

=

32.023,44 EUR

Gillenfeld

=

177.979,64 EUR

Immerath

=

24.450,67 EUR

Mückeln

=

21.735,86 EUR

Saxler

=

8.584,74 EUR

Strohn

=

44.166,08 EUR

Strotzbüsch

=

32.421,94 EUR

Udler

=

37.008,11 EUR

Winkel

=

18.067,88 EUR

Zusammen

=

424.630,00 EUR

Der Nettoinvestitionsbedarf (Anlaufbetrag; Neuveranschlagung aus dem HHJ 2023) für den Neubau des Kindergartengebäudes in Gillenfeld beträgt 441.700 EUR, welcher satzungsgemäß über die nachfolgend aufgeführte Baukostenumlage zu refinanzieren ist (Detailaufstellung s. Anlage und Erläuterungen im Vorbericht):

Auf die Verbandsmitglieder entfallen:

Brockscheid

=

18.481,77 EUR

Ellscheid

=

34.671,23 EUR

Gillenfeld

=

174.932,11 EUR

Immerath

=

24.499,09 EUR

Mückeln

=

39.972,20 EUR

Saxler

=

8.166,36 EUR

Strohn

=

58.310,70 EUR

Strotzbüsch

=

41.118,36 EUR

Udler

=

28.653,91 EUR

Winkel

=

12.894,26 EUR

Zusammen

=

441.700,00 EUR

54550 Daun, den 28.03.2025

Zweckverband „Kindergarten Gillenfeld/Strohn“

gez. Scheppe
Verbandsvorsteher

Vermerk der Aufsichtsbehörde:

Genehmigt gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 95 IV Nr. 3, 105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 26.03.2025.

54550 Daun, den 26.03.2025

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Im Auftrage:
gez. Philipp Steffes (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 14.04.2025 bis 24.04.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 28.03.2025

Zweckverband „Kindergarten Gillenfeld/Strohn“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher