Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Mehren“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 30.01.2025 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 26.03.2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.971.564 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.956.607 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf — 14.957 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 21.450 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 130.000 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 151.450 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeiten auf — - 21.450 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 EUR
verzinste Kredite auf — 0 EUR
zusammen auf — 0 EUR
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 38.688,14 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt 47.187,14 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2025) 62.141,14 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
571.600 EUR.
Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:
Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.
Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.
Die Gesamtumlage beträgt: 485.065 EUR (inkl. 21.450 EUR investive Auszahlungen; weitere Details s. Vorbericht)
Auf die Verbandsmitglieder entfallen:
Demerath = — 42.159,39 EUR
Mehren = — 258.882,83 EUR
Schalkenmehren = — 116.724,63 EUR
Steineberg = — 30.477,69 EUR
Steiningen = — 36.820,46 EUR
Zusammen = — 485.065,00 EUR
Der Nettoinvestitionsbedarf für die im Haushaltjahr 2025 in modifizierter Form veranschlagte Baumaßnahme „Anbau neuer Personalraum inkl. Gestaltung Außenbereich“ (78.000 EUR; Haushaltsmittel 2024 verfallen), wird satzungsgemäß über die nachfolgend aufgeführte Baukostenumlage refinanziert (Detailaufstellung s. Anlage):
Demerath = — 8.323,86 EUR
Mehren = — 40.847,96 EUR
Schalkenmehren = — 17.515,45 EUR
Steineberg = — 5.913,47 EUR
Steiningen = — 5.399,26 EUR
Zusammen = — 78.000,00 EUR
Entfällt ab dem Haushaltsjahr 2024.
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Genehmigt gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 95 IV Nr. 3,105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 26.03.2025.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 14.04.2025 bis 24.04.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.
54550 Daun, den 28.03.2025
Zweckverband „Kindergarten Gillenfeld/Strohn“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher