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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 16/2024
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Zweckverband "Energiepark Ellscheid/Gillenfeld"

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Zweckverbands „Energiepark Ellscheid/Gillenfeld“

für das Haushaltsjahr 2024

vom 04.03.2024

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 9 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Energiepark Ellscheid/Gillenfeld“ vom 27.06.1997 (in der jeweils geltenden Fassung) wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 04.03.2024 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 22.03.2024 für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.156.390 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.029.296 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf  —  127.094 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  443.510 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  —  0 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  —  0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeiten auf  —  0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit1 auf  — – 443.510 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 EUR

verzinste Kredite auf  —  0 EUR

zusammen auf  —  0 EUR

§ 3

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2022) betrug -640.293,89 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2023) beträgt

-514.915,89 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2024) -387.821,89 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

0 EUR.

§ 5

Verbandsumlagen

Die Verbandsumlagen werden basierend auf der jeweiligen Fassung der Verbandsordnung des Zweckverbands erhoben.

54550 Daun, den 08.04.2024
Zweckverband „Energiepark Ellscheid/Gillenfeld“
gez. Wilfried Borsch
Verbandsvorsteher

Vermerk der Aufsichtsbehörde:

Kenntnis genommen gemäß §§ 7 Abs. I, Satz 1, Nr. 8 KomZG, 97 Abs. II der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 22.03.2024.

54550 Daun, den 22.03.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems  —  Siegel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 22.04.2024 bis 03.05.2024 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 08.04.2024
Zweckverband „Energiepark Ellscheid/Gillenfeld“
gez. Wilfried Borsch
Verbandsvorsteher