des Zweckverbands „Energiepark Ellscheid/Gillenfeld“
für das Haushaltsjahr 2024
vom 04.03.2024
Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 9 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Energiepark Ellscheid/Gillenfeld“ vom 27.06.1997 (in der jeweils geltenden Fassung) wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 04.03.2024 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 22.03.2024 für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.156.390 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.029.296 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf — 127.094 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 443.510 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 0 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeiten auf — 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit1 auf — – 443.510 EUR
1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 EUR
verzinste Kredite auf — 0 EUR
zusammen auf — 0 EUR
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2022) betrug -640.293,89 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2023) beträgt
-514.915,89 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2024) -387.821,89 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
0 EUR.
Die Verbandsumlagen werden basierend auf der jeweiligen Fassung der Verbandsordnung des Zweckverbands erhoben.
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Kenntnis genommen gemäß §§ 7 Abs. I, Satz 1, Nr. 8 KomZG, 97 Abs. II der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 22.03.2024.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 22.04.2024 bis 03.05.2024 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.