Die Kreisverwaltung Vulkaneifel macht gemäß §§ 6 Abs. 2 Satz 2, 4 Abs. 5 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), Folgendes öffentlich bekannt:
Erste Änderung der Verbandsordnung des
Kindergartenzweckverbands Meisburg
vom 02.04.2024
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als die nach § 5 KomZG zuständige Behörde stellt hiermit aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 1 KomZG folgende erste Änderung der Verbandsordnung fest:
Artikel 1
§ 8 erhält folgende Neufassung:
Zur Deckung des durch andere Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs des Zweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern jährlich eine Verbandsumlage erhoben und zwar je zur Hälfte nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter – ausgenommen die Kinder, die am Stichtag in der Asylbewerberunterkunft in Desserath gemeldet sind – und nach der für das laufende Jahr maßgeblichen Finanzkraftmesszahl.
Artikel 2
Diese erste Änderung der Verbandsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.