Einziehung einer Gemeindestraße (ehemalige L 67) in den Gemarkungen Gefell und Sarmersbach von Netzknoten 5707014 Stat. 0,164 bis Netzknoten 5707012 Stat. 1,596
Die Strecke zwischen der Ortslage Sarmersbach (Gefeller Weg) und dem Einmündungsbereich L 66 in der Gemarkung Gefell hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung und den Charakter einer öffentlichen Gemeindestraße, sondern dient lediglich der Erschließung der anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke.
Die einzuziehende Strecke beginnt mit der Station 0,164 in der Gemarkung Sarmersbach (Netzknoten 5707014) und endet mit der Station 0,1556 (Netzknoten 5707012) in der Gemarkung Gefell.
Die einzuziehende Strecke hat eine Länge von insgesamt 1,432 km.
Die Ortsgemeinden Gefell und Sarmersbach beabsichtigen daher das Straßenteilstück gemäß § 37 Abs. 1 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 01. August 2025 einzuziehen.
Mit der Einziehung verliert die Straße auf dem eingezogenen Streckenabschnitt die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Ab diesem Zeitpunkt wird die Strecke als Wirtschaftsweg zur Verfügung gestellt.