Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
außerhalb der Vegetationszeit (von Allerheiligen bis nach Ostern), duldet die Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinde einfachen Grabschmuck sowie Grableuchten auf den Grabplatten der Rasengräber/Rasenurnengräber.
Es wird daher darum gebeten bis Ende April die Grabplatten von jeglichem Grabschmuck zu räumen, um eine ordnungsgemäße Pflege (Mäharbeiten, Reinigung, Bodenausgleich, Nachsaat etc.) zu ermöglichen.
Die Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinde weist auch daraufhin, dass sie bei Nichtbeachtung dazu berechtigt ist die entsprechenden Sachen zu entfernen.