Die Pflege der Rasengräber wird für die komplette Dauer der Ruhezeit von der Stadt Daun übernommen. Damit die Pflege ordnungsgemäß durchgeführt werden kann ist eine individuelle Gestaltung der Grabfläche, auch durch Bepflanzung, nicht möglich. Das Aufstellen von Grableuchten und Grabschmuck auf den Grabplatten ist für den Zeitraum von Allerheiligen bis Ostern erlaubt, damit die Angehörigen ihre Verbundenheit zur Grabstätte zum Ausdruck bringen können. Bitte jetzt den Grabschmuck sofort und ersatzlos abräumen.