Mein letzter Aufruf vor einigen Wochen an alle Hundehalter hat leider noch nicht in allen Bereichen unseres Dorfes zum Erfolg geführt. Aktuell gibt es viele Klagen von Bewohnern im Bereich Fliederweg, die durch massive Verunreinigung durch Hundekot im Vorgarten und vor den Häusern belästigt werden.
Da die Hunde nicht lesen können, appelliere ich nochmals an alle Hundehalter die nachstehenden Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung zu beachten. Es dürfte doch nicht so schwer sein, durch rechtzeitiges Gassi gehen und gute Erziehung des Hundes, diesen Missstand zu vermeiden. Und wenn es dann doch mal passieren sollte, dann ist auch eine kleine Tüte hilfreich den Hundekot aufzunehmen und an geeigneter Stelle zu entsorgen.
Gefahrenabwehrverordnung:
Halter und Führer von Hunden müssen gemäß § 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwV) dafür sorgen, dass Straßen, öffentliche Anlagen und Gehflächen nicht verunreinigt werden. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer von Hunden verpflichtet.
Es sollte jedoch ebenso dafür gesorgt werden, dass Hunde „das Geschäft“ nicht auf Privatflächen verrichten und auch dort der Kot unverzüglich aufgenommen und entsorgt wird. Verstöße gegen die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 5 GefAbwV).
Die Gefahrenabwehrverordnung finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Daun: www.vgv-daun.de/Politik/Satzungen