Der Gesetzgeber schreibt in §14 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes zweimal in 7 Jahren die Durchführung der Feuerstättenschau vor. Dabei werden alle Schornsteine und Feuerstätten durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Betriebs- und Brandsicherheit überprüft. Im Anschluss daran wird der Feuerstättenbescheid erlassen. Darin werden alle kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen aufgeführt, sowie Kehr- und Überprüfungstermine für die nächsten 3 Jahre festgesetzt. Ziel der Überprüfung ist es, Schäden oder Mängel frühzeitig zu erkennen, sodass Feuerungsanlagen betriebs- und brandsicher betrieben werden können.
Die Feuerstättenschau in Hörscheid wird ab dem 08.05.2023 durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt.
Bei Terminwünschen oder sonstigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uwe Schneider, bevollmächtigter Bez. Schornsteinfeger,
Brandenbüschstraße 11, 54570 Neroth,
Tel. 06591 984372, Fax 984392,
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