Liebe Bürgerinnen und Bürger,
außerhalb der Vegetationszeit (von Allerheiligen bis Ostern) toleriert die Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinde einfachen Grabschmuck sowie Grableuchten auf den Grabplatten. Es wird daher nun gebeten, die Grableuchten, Weihwassergefäße und den gesamten Grabschmuck sofort zu entfernen, damit eine ordnungsgemäße Pflege (u. a. Mähen, Reinigung, Bodenausgleich, Nachsaat) durch die Ortsgemeinde erfolgen kann.
Wir weisen auch darauf hin, dass die Herrichtung und Gestaltung der Rasengräber ausschließlich Sache der Ortsgemeinde ist.
Die Ortsgemeinde ist daher berechtigt bei Nichtbeachtung die entsprechenden Sachen zu entfernen.