Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 266.965 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 334.495 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf — -67.530 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -45.810 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 2.500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 15.360 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeiten auf — -12.860 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit1 auf — 58.670 EUR
1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 EUR
verzinste Kredite auf — 14.860 EUR
zusammen auf — 14.860 EUR
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.
Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 395 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 520 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer nach Ertrag | 395 v. H. |
| 3. | Hundesteuer | |
| a) | für den ersten Hund | 45,00 EUR |
| b) | für den zweiten Hund | 70,00 EUR |
| c) | für jeden weiteren Hund | 90,00 EUR |
| d) | für den ersten gefährlichen Hund | 369,00 EUR |
| e) | für den zweiten gefährlichen Hund | 614,00 EUR |
| f) | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 819,00 EUR |
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Friedhofsgebühren lt. Satzung
a) Graberwerb = 100 v. H.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 885.269,13 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 827.809,13 € und zum 31.12.2023 = 760.279,13 €.
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Genehmigt gemäß §§ 95 IV Nr. 2, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 27.04.2023.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 15.05.2023 bis 25.05.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.