1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2024
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2024, liegt ab dem 12.01.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 120/122, bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch die Zweckverbandsversammlung am 07.02.2024 zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der verbandsangehörenden Ortsgemeinden Brockscheid, Ellscheid, Gillenfeld, Immerath, Mückeln, Saxler, Strohn, Strotzbüsch, Udler und Winkel haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, ab dem 12.01.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan oder seinen Anlagen für das Jahr 2024, schriftlich an die v. g. Adresse oder elektronisch an Th.Reissen@vgv.daun.de einzureichen.