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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Informationen aus der Ratssitzung vom 17.12.2025

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026

Ortsbürgermeister Berlingen gab zunächst eine Bewertung zum Waldbegang am 13.12.25 ab. Danach ist die Veranstaltung, an der traditionell und sinnvollerweise auch der Jagdpächter sowie der Revierleiter teilnehmen, erneut als erkenntnisreich und produktiv einzuordnen. Für die gute Vorbereitung aus forstlicher Sicht bedankte er sich bei Revierleiter Daniel Unruh.

Gemäß dem von Herrn Unruh erstellten und den Ratsmitgliedern zur Einladung übersandten Entwurf zum Forstwirtschaftsplan 2026 ergibt sich beim Verkauf von 837 fm Holz ein Netto-Erlös von 36.500 €. Nach Berücksichtigung weiterer Aufwendungen und Fördermittel wurde ein positives Betriebsergebnis von 24.600 € berechnet. Hierin enthalten ist ein Betrag von 19.621 € zur Förderung des Waldumbaus.

Für 2025 ist ein Betriebsergebnis von 37.799 € entsprechend der übersandten Aufstellung ermittelt. Hierin enthalten sind Fördermittel des Landes von rd. 24.900 €. Verkauft wurden 1.061 fm. Aktuelle Ermittlungen lassen die Erwartung zu, dass sich das Betriebsergebnis durch Zugang von Verkaufserlösen bis Jahresende noch verbessern wird.

Generell ist festzustellen, dass sich ohne die Fördermittel des Landes kein maßgeblicher Gewinn aus der Forstwirtschaft erzielen lässt. Die Kosten belaufen sich auf rd. 50 % des Verkaufserlöses. Hinzu kommen administrative Aufwendungen, so dass letztlich nur 1/3 der Erlöse im Gemeindehaushalt verbleibt. Unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen des klimaangepassten Waldmanagements ergibt sich für 2025 wie für 2026 lediglich ein Überschuss von rd. 5.000 €. Der Zuschuss bedingt auch Aufwendungen. Die Feststellungen führten zu einigen Fragen seitens des Rates. Gewünscht wurde eine Konkretisierung zum Aufwand bzw. den Kosten für die Holzwerbung sowie die übrigen nicht näher definierten Kosten. Die vorhandenen Aufstellungen bedürfen insoweit einer systemischen Überarbeitung.

Die Nachfragen und Wünsche der Ratsmitglieder lassen sich damit erklären, dass die Ortsgemeinde aufgrund ihrer Finanzsituation auch auf möglichst hohe Einnahmen aus dem Gemeindeforst angewiesen ist. Ein Schwachpunkt wird in dem Umstand erkannt, dass es keine aktuelle Bestandserhebung gibt. Das Forsteinrichtungswerk ist veraltet und stellt keine ausreichende Basis dar, insbesondere für den Einschlag. Hierzu bedarf es nach mehrmaliger Anmahnung seitens der Gemeinde dringend eines Fortschritts im Verfahren zur Neuaufstellung. Einigkeit bestand, dass dennoch ein höherer Einschlag vertretbar erscheint. Dabei ist Rücksicht zu nehmen auf bestandswirtschaftliche Gesichtspunkte.

Ob über die bereits zurückliegend angewandte Praxis bei der Aufteilung der Revierkosten mit Rückwirkung zum 1.1.2021 noch Mittel zu erwarten sind, bleibt abzuwarten. Ebenso sind die Auswirkungen durch Änderung der Motorsägen-Gestellung ab 1.1.27 derzeit nicht zu beziffern. Im investiven Bereich sind Mittel zum letztgenannten Thema bereitzustellen.

Nach ausgiebiger Beratung gelangte der Rat zum Ergebnis, dass dem vorgelegten Plan für 2026 zugestimmt werden kann. Insbesondere zum Jahresabschluss 2025 werden aktualisierte Unterlagen nachgereicht. Der Rat erwartet zudem, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, aus dem gemeindlichen Wald höhere Einnahmen zu erzielen.

Beratung über die Erweiterung und Umbau der Kindertagesstätte (Kita) Dockweiler

Damit der Rechtsanspruch auf eine durchgehende Betreuung von mindestens sieben Stunden inkl. Mittagessen bis zum Jahr 2028 erfüllt werden kann, ist eine maßgebliche Erweiterung der Räumlichkeiten der Kita Dockweiler vorgesehen. Zuletzt hat die Zweckverbandsversammlung im Sept. 2025 die aktuelle Planung und die Kostenverteilung zur Kenntnis genommen.

Bereits in der vorangegangenen Sitzung hatte sich der Ortsgemeinderat mit dem Thema im Hinblick auf die Veranschlagung des Investitionskostenanteils der Ortsgemeinde für den Haushalt 2026 beschäftigt. Einvernehmen bestand im Rat, dass bei einem so erheblichen Einsatz von gemeindlichen Mitteln (333.000 €) nähere Informationen zum Grund der Maßnahme und zu Details der Planung sowie zu Kostenreduzierungsmöglichkeiten gefordert werden müssen. Daher wurde Verbandsvorsteher und Bürgermeister Scheppe um entsprechende Erläuterungen gebeten. Aufgrund anderer Termine ist Herrn Scheppe erst Ende Januar 2026 eine Sitzungsteilnahme möglich. Anzusprechen sein wird dabei auch die Frage, warum sich Bund und Land nicht an den Investitionskosten beteiligen, da diese die durch den Zweckverband Kita Dockweiler zu erfüllenden Anforderungen über gesetzliche Regelungen geschaffen haben. Kirchweiler und andere Trägergemeinden des Zweckverbandes sind seit Jahren nicht in der Lage ausgeglichene Haushalte zu verabschieden, weil die laufenden Aufwendungen die Erlöse übersteigen. Zudem führen für Kirchweiler eigene Bemühungen zur Verbesserung der Finanzsituation aus übergeordneten Gründen nicht zum Erfolg. Zu erwähnen ist insbesondere die angestrebte Bereitstellung von gemeindlichen Flächen für Photovoltaik-Anlagen sowie der Standort für ein Windkraftrad.

Ortsbürgermeister Berlingen informierte über die bisherigen Stationen des Projektes, insbesondere die Beratungen im Zweckverband. Noch vor einem Jahr wurden die Kosten auf rd. die Hälfte der aktuellen Summe von 3,2 Mio. € kommuniziert. Für ihn ist der sich ergebende Preis von 7.800 € pro m²-Nutzfläche nicht nachvollziehbar.

Die Übernahme der zugeordneten Anteile führen für die Ortsgemeinde Kirchweiler zu einem finanzwirtschaftlichen Aderlass. Die über Rückflüsse aus Investitionen zum Baugebiet „Bruchborn“ maßgeblich resultierenden Rücklagen würden sich unter Berücksichtigung der laufenden Defizite aus dem allgemeinen Haushalt praktisch kurzfristig auflösen. Dies erscheint unter Berücksichtigung von übergeordneten Regelungen zur Betreuung einer überschaubaren Anzahl von Kindern im Ganztagsbetrieb nicht vertretbar. Entsprechend einmütig äußern sich letztlich auch die Ratsmitglieder. Gefordert werden qualifizierte Prüfungen mit dem Ziel, die Baukosten maßgeblich zu reduzieren.

Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

Der Entwurf zum Haushaltsplan 2026 wurde den Ratsmitgliedern übermittelt. Dieser schließt im Ergebnishaushalt mit einem Defizit von 91.335 € und im Finanzhaushalt mit einem negativen Saldo von 36.715 € ab.

Die in der letzten Sitzung abgestimmten Investitionsmaßnahmen wurden eingestellt. Berücksichtigt wurde darüber hinaus die Finanzierung der Erschließungsmaßnahmen im ersten Planabschnitt „Auf dem Kissen/Dauner Heck“. Die Kosten für den Straßenbau sind mit 1,3 Mio. € ermittelt. Abweichungen sind möglich über das Ausschreibungsergebnis. Auf die Anlieger entfallen entsprechend der Verteilungsregelung im Baugesetzbuch in Verbindung mit der Gemeindesatzung 90 % der Kosten. Bei der Gemeinde verbleibt danach ein Anteil von 130.000 €. Hinzu kommen auf Gemeindeseite die Planungskosten einschließlich der Honorierung von Vermessungsleistungen und sonstige Aufwendungen. Die nahezu um das Doppelte gestiegenen Kosten seit einer Schätzung im Jahr 2017 sind der langen Verfahrensdauer im Bereich der Bauleitplanung und der enorm gestiegenen Verteuerung im Bausektor geschuldet.

Im Haushalt enthalten sind zudem Planungskosten für den 2. Abschnitt Bebauungsplan „Kissen/Dauner Heck“. Nicht berücksichtigt ist der Anteil von Kirchweiler zur Erweiterung der Kindertagesstätte Dockweiler. Hierzu kann auf die Beratung unter einem separaten Punkt der Sitzung verwiesen werden.

Ortsbürgermeister Berlingen informierte im Detail über die sonstigen Haushaltsansätze, insbesondere im investiven Bereich. Hierzu verweist er u. a. auf einen Kostenansatz für die Planung zur Neugestaltung des Hauptfeldes Friedhof.

Erfreulich ist laut Ortsbürgermeister, dass zwei Maßnahmen im Bereich Hochwasserschutz für 2026 vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um ein Projekt der Ortsgemeinde und eine Maßnahme der Verbandsgemeinde. Zum einen soll das Einlaufbauwerk im Bereich „Tuchbleiche“ bei geschätzten Kosten von 30.000 € mit 12.000 € über das Investitionsprogramm (RZN) und 18.000 € über die Aktion Blau plus finanziert werden. Über den Verbandsgemeindehaushalt wird die Schaffung einer Rückhalteeinrichtung im Gelände der Freizeitanlage „Rädches Wieschen“ abgewickelt. Bei Kosten von ebenfalls 30.000 € soll über Zuwendung durch RZN und die Aktion Blau plus eine kostenneutrale Finanzierung erreicht werden.

Ratsmitglied Ewald Adams hat die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Ortsgemeinde im Zeitraum der letzten 10 Jahre näher untersucht. Danach hat der Rat mit dem Jahr 2026 den 7. defizitären Haushalt zu beschließen. Die Finanzkraft anhand der Messzahl (Grundsteuern, Schlüsselzuweisungen, Einkommensteueranteile u. a.) hat sich zwar um 41,4 % erhöht, im Gegenzug sind die zu zahlenden Umlagen an Kreis, Verbandsgemeinde und für Gewerbesteuer um 61,4 % gestiegen. Letztlich ergibt sich aktuell ein auf 11,7 % gesunkener Gemeindeanteil. Die negative Entwicklung ist zudem verursacht durch nur noch geringfügige Bruchzinseinnahmen aus der Lavagrube und tendenziell niedrigerer Erlöse aus der Forstwirtschaft. Dass letztlich positive Ergebnisse im Rahmen der Jahresabschlüsse zu verzeichnen waren, ist maßgeblich auf ein konsequentes und sorgfältiges Kostenmanagement des Ortsbürgermeisters zurückzuführen, so das Fazit von Ratsmitglied Adams.

Der Rat erklärte sich mit der vorgestellten Planung zum Haushalt 2026 einverstanden. Eine formale Verabschiedung des Haushalts ist für den 27.1.2026 vorgesehen.

Informationen des Ortsbürgermeisters

a) Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Daun zum Parkplatz Feuerwehrhaus

Inzwischen liegt ein abgestimmter Entwurf zu einer ergänzenden Regelung vor. Danach wird der Ortsgemeinde ein Vorkaufsrecht für den Fall der Veräußerung des Feuerwehrhauses seitens der Verbandsgemeinde eingeräumt. Weiterhin wird seitens der Verbandsgemeinde die Eintragung einer Dienstbarkeit zum Nutzungsrecht zugestanden.

b) Ausgleichsmaßnahmen zum Bau Soccer-Court Sportplatz

Die seitens der Kreisverwaltung geforderten Ausgleichsmaßnahmen werden inzwischen als erbracht angesehen, nachdem der FC Kirchweiler die fehlenden zwei Bäume gepflanzt hat.

c) Fördermittel für Umstellung Beleuchtung Flutlicht

Die im Rahmen des Investitionsprogramms (RZN) beantragte Förderung für die Umstellung der Flutlicht-Beleuchtung Sportplatz wurde inzwischen bewilligt. Zum nicht gedeckten Betrag in Höhe von rd. 12.000 € wird eine Zuwendung seitens des Sportbundes erwartet. Für die Trägergemeinden entstehen insoweit zu der Investition von 30.630 € keine Kosten.

d) Straßenbau Kissen/Dauner Heck

Die Ausschreibung der Arbeiten soll in nächster Zeit erfolgen, damit die Bauarbeiten noch in 2026 beginnen können.