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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung der

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Betteldorf für das Haushaltsjahr 2023 vom 09.12.2022

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2022 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 380.485 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 448.015 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf 67.530 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -32.610 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 9.000 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 47.510 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf -38.510 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1 auf 71.120 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 EUR

verzinste Kredite auf 30.510 EUR

zusammen auf 30.510 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  —  345 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  465 v. H.

2.

Gewerbesteuer nach Ertrag  —  380 v. H.

3.

Hundesteuer

a) für den ersten Hund  —  42,00 EUR

b) für den zweiten Hund  —  84,00 EUR

c) für jeden weiteren Hund  —  126,00 EUR

d) für den ersten gefährlichen Hund  —  370,00 EUR

e) für den zweiten gefährlichen Hund  —  740,00 EUR

f) für jeden weiteren gefährlichen Hund —  740,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Friedhofsgebühren lt. Satzung 100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 1.691.091,64 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 1.599.521,64 € und zum 31.12.2023 1.531.991,64 €.

Betteldorf, den 08.05.2023

gez. Spies, Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigt genommen gemäß §§ 95 IV Nr. 2., 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) -in der jeweils geltenden Fassung- in Verbindung mit Schreiben vom 25.04.2023.

54550 Daun, den 25.04.2023 (Siegel)
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems

Gemäß den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 30.510,00 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 4.510,00 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 26.000,00 EUR wird die Genehmigung versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 22.05.2023 bis 01.06.2023 einschließlich, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Betteldorf, den 08.05.2023
gez. Spies, Ortsbürgermeister