Bebauungsplan „Pfaffenborn“ - 3. Änderung
hier: Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs für das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Auf Grundlage des vorgelegten Projekt-Vorentwurfs für eine seniorengerechte Pflege- und Wohneinrichtung wurde ein Bebauungsplanvorentwurf erstellt. Das Vorhaben wurde entsprechend vorgestellt. Insbesondere wurde der Abschluss eines Durchführungsvertrages thematisiert. Ausführliche Beratungen erfolgten zur Absicherung des Vorhabens, um das Gesamtprojekt bis zur Inbetriebnahme finanziell abzusichern. Der Stadtrat billigte den Bebauungsplanvorentwurf. Auf dieser Grundlage soll das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Gesamtzahl der Stellplätze wird überprüft. Zum Durchführungsvertrag ist für das Gesamtprojekt eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern beizubringen, um den Bau bis zur Inbetriebnahme zu sichern. Der Satzungsbeschluss soll erst nach Unterzeichnung des Durchführungsvertrages und Vorlage der Bankbürgschaft gefasst werden. Seitens der Stadt wird die Kommunalberatung für die Sicherstellung der Durchführung des Projektes eingeschaltet.
Bebauungsplan „Auf dem Klee“ - 1. Erweiterung in Daun-Rengen
hier: Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs für das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Vor dem Hintergrund weiterhin bestehender Nachfrage nach verfügbaren Wohnbaugrundstücken im Stadtteil Rengen hat der Stadtrat 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Klee“ - 1. Erweiterung beschlossen. Die Vorentwurfsplanung wurde vorgestellt. Der Stadtrat billigte den Bebauungsplanvorentwurf. Auf dieser Grundlage soll das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.