Austausch von Kaltwasserzählern
Gemäß eichgesetzlicher Bestimmungen unterliegen Wasserzähler, die zur Abrechnung von Verbrauchsgebühren eingesetzt sind, der Eichordnung und müssen amtlich beglaubigt sein. Die Beglaubigungsdauer der Wasserzähler beträgt 6 Jahre, soweit vom zuständigen Eichamt nicht eine Verlängerung der Beglaubigungsdauer erteilt wurde. Nach Ablauf dieser Frist sind diese Messgeräte auszutauschen.
Bei der Mehrzahl der in der Ortsgemeinde Schalkenmehren verbauten Kaltwasserzähler läuft die Eichfrist ab und diese müssen ausgetauscht werden. Im gesamten Versorgungsbezirk erfolgt die Umstellung auf digitale Funkzähler. Die Umstellung erfolgt aus organisatorischen Gründen in der kompletten Ortsgemeinde im gleichen Zeitraum. Es werden somit auch Zähler ausgetauscht, wo die Eichfrist evtl. erst später abläuft.
Wir beabsichtigen daher, die Kaltwasserzähler ab dem 30. Mai 2023 auszuwechseln.
Der Austausch der Zähler erfolgt durch die Installateure des Gruppenwasserwerks ohne Kostenberechnung. Damit der Austausch des Zählers reibungslos durchgeführt werden kann, bitten wir die Einbauorte, soweit erforderlich, entsprechend zugänglich zu halten. Falls Sie in dem angegebenen Zeitraum nicht anwesend sein sollten, bitten wir eine Terminvereinbarung unmittelbar mit Frau Molitor/Frau Becker unter Telefon-Nr. 06592 939-137 bzw. per E-Mail unter vg-werke@vgv.daun.de vorzunehmen.