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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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amtliche Mitteilung Ihres bevollmächtigten Bez.Schornsteinfegers

Der Gesetzgeber schreibt in § 14 Abs.1 des SchfHwG. zweimal in 7 Jahren die Durchführung der Feuerstättenschau vor. Dabei werden alle Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücke durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Betriebs- und Brandsicherheit überprüft. Eventuell festgestellte Mängel werden dann dem Eigentümer schriftlich mitgeteilt.

Im Anschluss daran wird der Feuerstättenbescheid erlassen, in dem alle Kehr- u. überprüfungspflichtigen Anlagen aufgeführt, sowie Kehr- u. Überprüfungstermine für die nächsten 3 Jahre festgesetzt werden.

Die Durchführung der Feuerstättenschau wird in Steineberg durch den bevollmächtigten Bez.-Schornsteinfeger ab dem 27.05.2024 durchgeführt.

Bei Terminwünschen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:

Uwe Schneider, bBSF

(bevollmächtigter Bez.-Schornsteinfeger)

Brandenbüschstraße 11, 54570 Neroth,

Tel. 06591 984372, Fax 984392

email@ihr-energieexperte.de