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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 21/2025
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Kindergartenzweckverband Meisburg

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbands Meisburg für das Haushaltsjahr 2025 vom 28.01.2025

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Meisburg“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.01.2025 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 09.05.2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

2.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 EUR

verzinste Kredite auf

0 EUR

zusammen auf

0 EUR

§ 3

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 62.286,99 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt

67.853,99 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2025) 83.961,99 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

211.208 EUR.

§ 5

Verbandsumlagen

Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:

Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.

Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.

Die Gesamtumlage beträgt:

Auf die Verbandsmitglieder entfallen:

Deudesfeld

Meisburg

Wallenborn

Weidenbach

Zusammen

Der Finanzierungsbedarf für die im Haushaltjahr 2025 veranschlagten Planungskosten (Anlaufbetrag) „Erweiterung des Kindergartengebäudes“ wird satzungsgemäß über die nachfolgend aufgeführte Baukostenumlage refinanziert (Detailaufstellung s. Anlage):

Deudesfeld

Meisburg

Wallenborn

Weidenbach

Zusammen

54550 Daun, den 14.05.2025
Zweckverband „Kindergarten Meisburg“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher

Vermerk der Aufsichtsbehörde:

Genehmigt gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 95 IV Nr. 3, 105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 09.05.2025.

54550 Daun, den 09.05.2025
Kreisverwaltung Vulkaneifel

Im Auftrage:

gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 26.05.2025 bis 05.06.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 14.05.2025
Zweckverband „Kindergarten Meisburg“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher