Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Meisburg“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.01.2025 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 09.05.2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 683.639 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 667.531 EUR |
| der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf | 16.108 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 22.950 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 25.000 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 47.950 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | - 22.950 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite auf | 0 EUR |
| zusammen auf | 0 EUR |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 62.286,99 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt
67.853,99 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2025) 83.961,99 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
211.208 EUR.
Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:
Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.
Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.
| Die Gesamtumlage beträgt: | 204.730 EUR (inkl. 22.950 EUR Erwerb Betriebs- und Geschäftsausstattung) |
Auf die Verbandsmitglieder entfallen:
| Deudesfeld | = | 59.961,36 EUR |
| Meisburg | = | 35.838,61 EUR |
| Wallenborn | = | 63.458,99 EUR |
| Weidenbach | = | 45.471,03 EUR |
| Zusammen | = | 204.730,00 EUR |
Der Finanzierungsbedarf für die im Haushaltjahr 2025 veranschlagten Planungskosten (Anlaufbetrag) „Erweiterung des Kindergartengebäudes“ wird satzungsgemäß über die nachfolgend aufgeführte Baukostenumlage refinanziert (Detailaufstellung s. Anlage):
| Deudesfeld | = | 8.690,99 EUR |
| Meisburg | = | 5.042,92 EUR |
| Wallenborn | = | 7.510,73 EUR |
| Weidenbach | = | 3.755,36 EUR |
| Zusammen | = | 25.000,00 EUR |
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Genehmigt gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 95 IV Nr. 3, 105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 09.05.2025.
Im Auftrage:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 26.05.2025 bis 05.06.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.