Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung der Erschließungsstraße „Auf dem Kissen 1-7/Hauptstraße 58“ in der Ortsgemeinde Kirchweiler
Ortsbürgermeister Berlingen erläuterte einleitend sehr ausführlich die Abläufe zum bisherigen Verfahren zur Baurechtsbeschaffung für den Straßenbau im Bereich „Auf dem Kissen/Dauner Heck“. Danach wurden bereits vor mehr als 40 Jahren Anträge von Anliegern zur Herstellung von Straßen eingereicht. Eine erste Planung erbrachte Kosten von ca. 560.000 DM. Nach Schätzungen muss aktuell mehr als das Doppelte in Euro für die Maßnahme aufgewendet werden. Die Fortführung des Projektes wurde seinerzeit, nicht zuletzt wegen Widerstand von Anliegern und fehlenden Grunderwerbsmöglichkeiten, zurückgestellt.
Zwischenzeitlich habe es immer wieder Fragen von Anliegern gegeben, wann mit einem Straßenbau zu rechnen sei. Dabei wurde auf die Defizite durch eingeschränkten Winterdienst, bei der Müllabfuhr und durch Starkregen hingewiesen. Zuletzt sei auch durch anwaltliche Schreiben ein Tätigwerden gefordert worden.
Im Jahr 2017 gab es erneut Anträge zur Herstellung der Straßen an den Ortsgemeinderat. Dies führte zu einem Grundsatzbeschluss, der die Herrichtung der Erschließungsstraßen und die Aufstellung eines Bebauungsplans beinhaltete. Im Jahr 2019 hat eine Bürgerin schriftlich jedes Gemeinderatsmitglied aufgefordert im Rahmen von „Beitragsgerechtigkeit“ Wege in den Bereichen „Auf dem Kissen - Am Bruchborn und Im Weidenpesch“ als Erschließungsstraßen herzustellen. Der Straßenbau im Baugebiet Bruchborn ist zwischenzeitlich erfolgt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Auf dem Kissen/Dauner Heck“ erfolgten zwei förmliche Offenlegungsverfahren. In danach eingereichten Stellungnahmen wurden u. a. Immissions-, Verkehrs- und Schallgutachten gefordert. Diese sind erstellt und in die Abwägungsentscheidungen des Rates eingeflossen.
Zur Beschleunigung des Verfahrens erfolgte die Entscheidung, den Gesamtbereich in zwei Abschnitte, aufzuteilen. Im August 2025 konnte die Satzung zum Bebauungsplan für den Teilbereich A, beschlossen werden. Der Restbereich wurde anschließend weiter beplant mit dem Ergebnis, dass Änderungen gegenüber dem Bebauungsplanentwurf erforderlich sind. Hierzu führten insbesondere die gescheiterten Bemühungen, im Einmündungsbereich zur Hauptstraße notwendigen Grunderwerb von Anliegern, zu realisieren. Die Durchführung eines Enteignungsverfahrens wurde als zeitraubend und mit nicht gesichertem Erfolg, beurteilt. Zudem sei im Rahmen der Offenlegung bereits eine Normenkontrollklage angekündigt worden.
Seitens der VG-Verwaltung wurde die Bewertung abgegeben, dass im unbeplanten Bereich die Herstellung der Erschließungsstraße auch ohne Bebauungsplan und im Rahmen einer Abwägung nach § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4-7 BauGB erfolgen könne. Hier gilt zudem seit vielen Jahren eine Innenbereichssatzung gemäß § 34 BauGB.
Zur heutigen Sitzung wurde den Ratsmitgliedern am 29.04.2026 durch Ortsbürgermeister Berlingen eine umfassende Darstellung (Seiten 1-10) mit den zu berücksichtigenden Belangen und Abwägungsvorschlägen, übersandt.
Die rechtlichen Anforderungen zum vorgesehenen Verfahren sowie fallspezifische Rechtsfragen zum Gesamtkomplex wurden durch ein Anwaltsbüro geprüft und als gegeben bestätigt.
Frau Junk von der Verbandsgemeindeverwaltung Daun (VGV) stellte den betroffenen Straßenabschnitt dar und erläuterte unter Verwendung einer digitalen Projektion (Beamer) für alle Anwesenden die jeweiligen Belange und die Abwägungsvorschläge.
Ortsbürgermeister Berlingen hob hervor, dass sich der Ortsgemeinderat auch sehr intensiv mit dem nicht vom Bebauungsplan erfassten Bereich (sogenannter Teil B) beschäftigt habe. Dabei bestand zunächst die Vorstellung auch den Wegeabschnitt zur Hauptstraße so aufzuweiten, dass ein Begegnungsverkehr möglich und keine Einbahnstraßenregelung erforderlich wird. Dem diente auch die bereits mit dem LBM abgestimmte Entfernung der Verkehrsinsel im Bereich der Hauptstraße, was über Einwendungen im Offenlegungsverfahren durch Anlieger kritisiert wurde.
Der Vorsitzende stellte folgenden Vorschlag zur Abstimmung:
| 1. | Auf die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Straßenbereich „Auf dem Kissen 1 bis 7/Hauptstraße 58 wird verzichtet. |
| 2. | Unter Würdigung der dargestellten Abwägungen stellt der Ortsgemeinderat fest, dass die Herstellung des unter 1. genannten Straßenabschnitts mit den öffentlichen Belangen und privaten Interessen vereinbar ist und beschließt dessen Herstellung als Erschließungsanlage. Als Rechtsgrundlage dient § 125 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 4-7 BauGB. |
Dem wurde seitens des Rates zugestimmt.
Ortsbürgermeister Berlingen teilte mit, dass die nunmehr anstehende Ausschreibung der Arbeiten alle vom Gebiet „Auf dem Kissen/Dauner Heck“ erfassten Straßen beinhalten wird. Sobald das Ausschreibungsergebnis vorliege, erfolge eine Anliegerversammlung, in der auch über den Bauablauf informiert werde. Der Start der Ausschreibung bedarf einer Freigabe durch die Ortsgemeinde.
Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung und Umbau der Kindertagesstätte Dockweiler - anteilige Finanzierung
In den vorangegangenen Sitzungen des Ortsgemeinderates wurde zum Bau und zur Finanzierung der Maßnahme ausführlich beraten und beschlossen. Inzwischen hat sich der Anteil der Ortsgemeinde Kirchweiler durch Aktualisierung der Basisdaten (Geburten der letzten 20 Jahre) von 183.500 € auf rd. 223.100 € erhöht. Die zur letzten Beschlussfassung vorgelegene Berechnung beinhaltete Fehler bei der Ermittlung der Verteilungsgrundlage. Der aktuell festgestellte Anteil beläuft sich auf 19,07 % gegenüber vormals 15,67 %, 19,62 % bzw. 18,46 %.
Der Rat bedauert diese Entwicklung. Die aktuelle Kostenverteilung muss jedoch akzeptiert werden. Es stelle sich allerdings die Frage, wie letztlich die Abrechnung nach evtl. mehrjähriger Bauzeit erfolge, d. h. welche Basisjahre dann in Ansatz kommen. Hierüber sollte in der Zweckverbandsversammlung beraten werden.
Unter Berücksichtigung der gemäß Auskunft der VG-Verwaltung bereits geleisteten Zahlungen für Planungskosten von 28.400 € ergibt sich eine Finanzierungslücke von 11.200 €. Diese soll durch eine überplanmäßige Ausgabe geschlossen werden.
Auch, wenn Vorbehalte hinsichtlich der Höhe des festgestellten Planungskostenanteils und der Deckung der Finanzierungslücke durch Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe geäußert wurden, sollte im Hinblick auf den Fortgang des Verfahrens (Beantragung von Zuwendungen, Genehmigung der Kommunalaufsicht) Zustimmung erteilt werden.
Der Vorsitzende machte folgenden Beschlussvorschlag:
| 1. | Die Ortsgemeinde Kirchweiler stimmt der geplanten Erweiterung der Kindertagesstätte Dockweiler zu. |
| 2. | Die Baukostenumlage für die Ortsgemeinde Kirchweiler beträgt gemäß den Berechnungen der VGV und ausgehend von einem Finanzierungsbedarf von 1.170.000 € 19,07 % (= 388 Kinder in 20 Jahren), maximal 223.100 €. |
| 3. | Nach Einstellung des Betrages von 183.500 € im Haushaltsplan 2026 und nach Abzug der bereits gezahlten anteiligen Planungskosten von 28.400 € ergibt sich eine Finanzierungsunterdeckung von 11.200 €. |
| 4. | Zur Finanzierung der Unterdeckung stimmt der Rat einer überplanmäßigen Ausgabe von 11.200 € zu. |
Dem Vorschlag wurde zugestimmt.
Ortsbürgermeister Berlingen wurde (erneut) ermächtigt eine Änderung der Berechnungsgrundlagen zur Finanzierung der Kita vorzuschlagen, wonach sowohl für investive Maßnahmen, wie auch bei der laufenden Verbandsumlage, die Zahl der die Einrichtung tatsächlich besuchenden Kinder im Rahmen einer Stichtagsregelung, zu berücksichtigen ist.
Informationen
a) Maßnahmen an Kanalleitungen „Auf dem Kissen/Dauner Heck“
Ortsbürgermeister Berlingen informierte über seitens des Eigenbetriebs „Abwasser“ der VG Daun sowie des Gruppenwasserwerks (Gruwa) vorgesehene Arbeiten an Kanalleitungen in Zusammenhang mit dem Straßenbau. Danach wird die Kanalleitung von der Kreisstraße/Hauptstraße bis zum Anwesen Roos erneuert. In anderen Bereichen erfolgt eine Sanierung bzw. eine Reparatur der Leitungen. Die Wasserleitungen werden wegen des Alters erneuert, damit Schadensbeseitigungen in der Nutzungszeit der Straßen möglichst vermieden werden. Das Abwasserwerk und das Gruwa schließen sich der anstehenden Ausschreibung zu den Straßenbauarbeiten an und tragen die in ihrer Trägerschaft anfallenden Kosten.
b) Lavagrube Stolz
Die Firma Stolz hat eine Ergänzung des Rahmenbetriebsplans beim Landesamt für Geologie und Bergbau beantragt. Die Ortsgemeinden Kirchweiler und Hinterweiler wurden über die VGV Daun hierüber informiert. Ortsbürgermeister Berlingen erklärte, dass er eine zustimmende Stellungnahme abgegeben habe, entsprechend der im Rat geltenden Festlegung zur Fortführung des Lavaabbaus. Es habe zudem Eilbedürftigkeit bestanden in Zusammenhang mit dem seitens der Kreisverwaltung Vulkaneifel eingeleiteten Verfahren zur Ausweisung eines Grabungsschutzgebiets - Mühlsteine - im Bereich Scharteberg. Hierzu wurde (erneut) eine Stellungnahme im Auftrag der Ortsgemeinde durch ein Anwaltsbüro eingereicht. Die Begründung zur Ausweisung wird dabei als nicht gegeben dargestellt.
Verschiedenes
Nachdem die Altkleidersammlung durch den ART Trier umgestellt wurde, erfolgte die Entfernung der Container auf dem Parkplatz Freizeitanlage. Der Glascontainer wird an einer neuen Stelle platziert. Zu gegebener Zeit erfolgt hierzu eine weitere Information.
Ortsbürgermeister Berlingen kündigte für ca. Mitte Juni eine nächste Sitzung an, in der unter anderem über die Weiterentwicklung des Friedhofs beraten werden soll.