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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Hinweis auf Ruhezeiten

Liebe Dorfgemeinschaft,

aufgrund der jüngst vorgebrachten Beschwerden möchte ich erneut darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Ruhezeiten gemäß dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) Rheinland-Pfalz weiterhin uneingeschränkt gelten.

1. Zulässige Betriebszeiten für lärmintensive Geräte

Der Betrieb von Rasenmähern, Motorkettensägen, Bohrgeräten, Hydraulikhämmern, Vertikutierern und ähnlichen Maschinen ist nur an Werktagen in folgenden Zeiträumen erlaubt:

07:00 – 13:00 Uhr

15:00 – 20:00 Uhr

Die Zeit von 13:00 – 15:00 Uhr ist Mittagsruhe.

2. Sonn- und Feiertage

An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit.

3. Nachtruhe

In Rheinland-Pfalz besteht eine gesetzliche Nachtruhe von 22:00 – 06:00 Uhr, in der vermeidbarer Lärm zu unterlassen ist.

4. Gewerbliche Nutzung

Das Betriebsverbot während der Mittagsruhe (13:00 – 15:00 Uhr) gilt nicht für Maschinen, die gewerblich genutzt werden.

5. Sonderregelungen für bestimmte Geräte

Für Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser gelten besondere Zeiten. Sie dürfen – sowohl privat als auch gewerblich – nur betrieben werden:

09:00 – 13:00 Uhr

15:00 – 17:00 Uhr

Ich bitte alle Einwohnerinnen und Einwohner, diese Ruhezeiten zu beachten und damit zu einem rücksichtsvollen Miteinander beizutragen.

Vielen Dank für euer Verständnis.

Karl Ludwig Gehrmann
Ortsvorsteher