Liebe Dorfgemeinschaft,
aufgrund der jüngst vorgebrachten Beschwerden möchte ich erneut darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Ruhezeiten gemäß dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) Rheinland-Pfalz weiterhin uneingeschränkt gelten.
1. Zulässige Betriebszeiten für lärmintensive Geräte
Der Betrieb von Rasenmähern, Motorkettensägen, Bohrgeräten, Hydraulikhämmern, Vertikutierern und ähnlichen Maschinen ist nur an Werktagen in folgenden Zeiträumen erlaubt:
• 07:00 – 13:00 Uhr
• 15:00 – 20:00 Uhr
Die Zeit von 13:00 – 15:00 Uhr ist Mittagsruhe.
2. Sonn- und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit.
3. Nachtruhe
In Rheinland-Pfalz besteht eine gesetzliche Nachtruhe von 22:00 – 06:00 Uhr, in der vermeidbarer Lärm zu unterlassen ist.
4. Gewerbliche Nutzung
Das Betriebsverbot während der Mittagsruhe (13:00 – 15:00 Uhr) gilt nicht für Maschinen, die gewerblich genutzt werden.
5. Sonderregelungen für bestimmte Geräte
Für Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser gelten besondere Zeiten. Sie dürfen – sowohl privat als auch gewerblich – nur betrieben werden:
• 09:00 – 13:00 Uhr
• 15:00 – 17:00 Uhr
Ich bitte alle Einwohnerinnen und Einwohner, diese Ruhezeiten zu beachten und damit zu einem rücksichtsvollen Miteinander beizutragen.
Vielen Dank für euer Verständnis.