Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin erläuterte die Probleme ihres Vereins in finanzieller und organisatorischer Hinsicht bei Veranstaltungen in gemeindlichen Einrichtungen, u. a. bei der Müllentsorgung. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Kosten verbleibt, trotz erheblichem Aufwand, kein maßgeblicher Erlös. Ortsbürgermeister Berlingen bestätigt die Problematik, weshalb sich der Rat hiermit in der heutigen Sitzung beschäftigen wird.
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 - Aufstellung der Vorschlagsliste
Im Jahr 2023 sind die Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2024-2028 neu zu wählen. Aufgabe der Ortsgemeinden ist es, in jedem Wahljahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen aufzustellen. Die von den Ortsgemeinden in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personenzahl wurde vom Präsidenten des Landgerichts Trier mitgeteilt. Demnach ist für die Ortsgemeinde Kirchweiler eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Der Ortsgemeinderat nominierte durch Wahl Ewald Adams zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2024 – 2028. Herr Adams ist bereits in der laufenden Periode als ehrenamtlicher Richter am Landgericht tätig.
Beratung und Beschlussfassung über die Ausführung von Risse-Sanierungsarbeiten an Gemeindestraßen
Vorsitzender Berlingen erläutert, dass im vorletzten Jahr umfangreiche Risse-Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden und hierfür Kosten in Höhe von fast 6.000 € angefallen sind. Die Verbandsgemeindeverwaltung Daun hat angefragt, ob Kirchweiler sich erneut an einer vorgesehenen „Bündelausschreibung“ beteiligen möchte.
Der Rat sprach sich für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und die Anmeldung eines Bedarfs von etwa 250 – 300 m aus. Zu gegebener Zeit wird Ortsbürgermeister Berlingen über die Beauftragung entscheiden.
Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsbedingungen des Bürgerhauses/der Freizeitanlagen für örtliche Vereine
Die wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnisse der örtlichen Vereine sind, nicht zuletzt durch entfallene Einnahmemöglichkeiten während der Corona-Pandemie und anderweitiger negativer Entwicklungen wie teils erhebliche Preissteigerungen, angespannt. Es stellt sich die Frage, wie die Ortsgemeinde Unterstützung geben kann. Eine Möglichkeit wird darin gesehen, dass die Benutzungsgebühren bei den gemeindlichen Einrichtungen Bürgerhaus und Freizeitanlage für die einheimischen Vereine gesenkt werden. Zu berücksichtigen ist auch der Umstand, dass aufgrund der gestiegenen Energiekosten die Nebenkosten bei der Vermietung der Einrichtungen für die Nutzer maßgeblich erhöht werden mussten.
Ortsbürgermeister Berlingen erläuterte ausführlich und anhand von Beispielen die gestiegene Belastung für die Vereine als Nutzer der gemeindlichen Einrichtungen. Im Einzelfall überstiegen die Nebenkosten die eigentliche Benutzungsgebühr. Die Ortsgemeinde sehe sich jedoch nicht in der Lage, die auf ihrer Seite anfallenden Energie- und sonstigen Verbrauchskosten in der Abrechnung zu reduzieren, weil diese eine konkrete Belastung darstellen. Insgesamt zu berücksichtigen ist der Umstand, dass auch der Haushalt 2023 mit erheblichen Defiziten im Ergebnis- und Finanzhaushalt verabschiedet wurde.
In der Diskussion wurde herausgestellt, welche erhebliche und unverzichtbare Bedeutung die örtlichen Vereine für das Dorfleben haben. Daher muss auch die Motivation erhalten bleiben, über wirtschaftliche Veranstaltungen den Vereinsbetrieb zu gewährleisten. Der Rat sieht im Hinblick auf den letztlich nicht entscheidenden Umfang an Einnahmeverlusten und dem übergeordneten Interesse an der Existenz von aktiven Vereinen eine absolute Berechtigung, rückwirkend zum 1.1.2023, die Benutzungsgebühren für die örtlichen Vereine entfallen zu lassen.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege
Durch Rechtsprechung ist die derzeitige Beitragssatzung vom 03.12.1996 unwirksam geworden und durch eine rechtswirksame Satzung zu ersetzen.
Der Ortsgemeinderat beschloss den Erlass der Satzung entsprechend dem vorliegenden Entwurf, wobei der Gemeindeanteil auf 0 % festgelegt wird. Die Satzung tritt rückwirkend zum 31.12.2019 in Kraft.
Beschlussfassung über die Annahme von empfangenen Spenden
Vorsitzender Berlingen verweist darauf, dass seit einigen Wochen an den Wänden des Bürgerhaussaal 10 Fotos platziert sind, die Szenen des Dorflebens aus längst vergangenen Zeiten darstellen. Dieses Ergebnis ist auf eine Initiative von Erwin Görgen und Eugen Bost zurückzuführen. Die aus den Vorbereitungen auf die Ortschronik resultierenden Fotos mussten aufwendig restauriert und in Form gebracht werden. Hierfür sind Kosten von 1.100 € entstanden, die seitens der Herren Görgen und Bost hälftig getragen wurden. Für die Ortsgemeinde stellen die überlassenen Fotos eine Spendenleistung dar, die der Annahme bedarf.
Der Ratsmitglieder zeigten sich erfreut über diese Initiative sowie das Ergebnis und dankten den beiden Spendern herzlich. Durch Beschluss wurde die Spende angenommen. Seitens der Ortsgemeinde wird der Ortsbürgermeister sich schriftlich bedanken.
Informationen
a) Haushaltsgenehmigung
Die Kreisverwaltung als Kommunalaufsichtsbehörde hat dem Haushalt für 2023 ihre Genehmigung erteilt, obwohl der Plan Defizite im Ergebnishaushalt von rd. 153.000 € und im Finanzhaushalt von rd. 93.000 € ausweist. Dies ist nur möglich, weil die Ortsgemeinde noch über Rücklagen durch den Verkauf von Baugrundstücken verfügt.
b) DRK Ortsgruppe Kirchweiler
Die Jugendgruppe wurde aufgelöst, weil es an Ausbildungs- und Betreuungspersonal fehlt. Eine „ungebundene“ Gruppe wird jedoch weiterhin unter Leitung von Winfried Kauth tätig bleiben.
c) Kinderspielplätze
Es wurden Erhaltungsarbeiten an Spielgeräten durchgeführt. Hierzu konnte auf Spendenmittel (Jugend sammelt für Jugend) zurückgegriffen werden. Diese können auch für die Anschaffung weiterer Geräte in Anspruch genommen werden. Demnächst kann die Montage erfolgen.
Verschiedenes
a) Probleme mit parkenden Fahrzeugen im Bereich der Hauptstraße
Ortsbürgermeister Berlingen informierte ausführlich über die Problematik durch parkende Zustellerfahrzeugen und seine Bemühungen für eine Lösung. Hierzu habe es Kontakte zu Nutzern sowie Besprechungen mit der Polizei und dem Ordnungsamt gegeben. Auf Seiten der Verursacher sei jedoch letztlich kein Einsehen zu dem rechtswidrigen und die Anlieger belastenden Verhalten feststellbar gewesen. Neben versperrten Ausfahrten für Anlieger sei es auch zu Verschmutzungen im Bereich von Fahrbahn und Gehwegen gekommen. Entgegenwirkende Maßnahmen seien eingeleitet worden. Der zwischenzeitlich zum Parken verwendete Platz im Bereich der Freizeitanlage könne auch nicht zur Verfügung gestellt werden, da ansonsten für die vorgesehene Nutzung kein ausreichender Raum zur Verfügung steht. Vorgesehen ist eine beschilderte Sperrung.
b) Dorf-App
Der Vorsitzende informierte über ein vorliegendes Angebot. Insbesondere wegen der anfallenden laufenden Kosten und bestehender Alternativen kommt eine weitere Behandlung nicht in Betracht.
c) Neue Friedhofssatzungen
Auf Nachfrage informierte Ortsbürgermeister Berlingen über den Stand der Angelegenheit. Danach hindern aufgetretene Rechtsfragen und Verfahrensabläufe das Inkrafttreten der neuen Regelungen.
d) Hochwasservorsorge und Beseitigung von Hochwasserschäden
e) Flächen-Photovoltaik auf den ehemaligen Genossenschaftsweiden
Die Punkte d) und e) werden im Zusammenhang behandelt. Ortsbürgermeister Berlingen verwies darauf, dass es zu einem Gespräch in der Verbandsgemeindeverwaltung mit Bürgermeister (BM) Scheppe und Abteilungsleiter Duckart gekommen ist. Hieran habe er und Ratsmitglied Adams teilgenommen. Ewald Adams hatte in seiner Funktion als Verbandsgemeinderatsmitglied schriftlich bei Bürgermeister Scheppe zum Stand der Hochwasservorsorge sowie zur Ausweisung von Flächen für eine PV-Anlage auf den ehemaligen Genossenschaftsweiden Kirchweiler angefragt. Hintergrund bildet u. a. die Vorstellung der Ortsgemeinde über die Bereitstellung von Gelände für die Erzeugung von erneuerbarer Energie die Haushaltslage zu verbessern.
Inzwischen liegt eine naturschutzfachliche Bewertung zur Nutzbarkeit der Gemeindewiesen für eine Flächen-PV-Anlage vor, die allerdings mit einem negativen Ergebnis abschließt. Ewald Adams gibt hierzu auf Wunsch des Vorsitzenden nähere Erläuterungen. Bei den Weideflächen liegt in maßgeblichen Bereichen ein gesetzlicher Schutz wegen vorhandener Biotope (geschütztes Grünland) vor, was zu einem Ausschluss führt. Zudem begrenzen Waldflächen wegen Schattenwirkung und die Nähe zur Ortslage in Teilen die Möglichkeiten. Die Nutzungen in der Gemarkung Kirchweiler sind allgemein durch Landschaftsschutz, das Naturschutzgebiet „Kirchweiler Rohr“, eine Vielzahl von Naturdenkmalen, von Natura 2000-Gebieten (Vogelschutz, Flora-Fauna-Habitat-Zonen), von Wasserschutzbereichen und weiteren gesetzlichen Regelungen fast flächendeckend beschränkt. Wegen ausreichender Flächen für erneuerbare Energien im Bereich der Verbandsgemeinde Daun scheidet derzeit die Prüfung von Befreiungsmöglichkeiten von den genannten Schutzregimen aus.
Andere gesetzliche Regelungen gelten für Windkraftanlagen. Daher soll diese Möglichkeit für Kirchweiler näher geprüft werden, auch vor dem Hintergrund der angestrebten Verbesserung der Finanzsituation.
Das Verfahren zum Hochwasserschutz sowie zur Beseitigung von Überschwemmungsschäden gestaltet sich langwierig. Ewald Adams hatte in seiner Anfrage an BM Scheppe auf die Möglichkeit von parallelen Verfahrensschritten verwiesen, um eine Beschleunigung bei Ergebnissen zu erreichen. Von besonderer Bedeutung für die Dörfer Kirchweiler, Berlingen und Pelm scheint die Realisierung der bei der Planfeststellung zum Ausbau der L 28 vorgegebene Rückhalteeinrichtung zu sein. Mit der Leitung des zuständigen Landesbetriebs Mobilität soll hierzu baldmöglichst eine Besprechung stattfinden. Dabei muss auch ein Problem in Verbindung mit der Wiederherstellung des Wirtschaftsweges „Schlack“ gelöst werden.