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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung der

der Ortsgemeinde Demerath für das Haushaltsjahr 2023

vom 19.12.2022

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 EUR

verzinste Kredite auf

0 EUR

zusammen auf

0 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

345 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

395 v. H.

3. Hundesteuer

a)

für den ersten Hund

40,00 EUR

b)

für den zweiten Hund

80,00 EUR

c)

für jeden weiteren Hund

120,00 EUR

d)

für den ersten gefährlichen Hund

400,00 EUR

e)

für den zweiten gefährlichen Hund

800,00 EUR

f)

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.200,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Friedhofsgebühren lt. Satzung 100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 4.023.029,70 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 3.855.279,70 EUR und zum 31.12.2023 = 3.720.574,70 EUR.

Demerath, den 23.05.2023

gez. Grundmann

1. Ortsbeigeordneter

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) -in der jeweils geltenden Fassung- in Verbindung mit Schreiben vom 12.05.2023.

54550 Daun, den 15.05.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 05.06.2023 bis 15.06.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Demerath, den 23.05.2023
gez. Grundmann
1. Ortsbeigeordneter