Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Demerath ist die vorgeschriebene 30-jährige Ruhefrist für Erd- und Urnenbestattung für die Beisetzungen der Jahre 1990 bis 1992 abgelaufen.
Nach § 24 (2) der Friedhofssatzung sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen.
Die Angehörigen der in den abgelaufenen Gräber Bestatteten werden freundlichst gebeten, die Gräber bis spätestens zum 31.08.2023 vollständig abzuräumen, einschl. der Bepflanzung sowie der Entfernung von Grabsteinen, Kreuzen, Umrandungen und Fundamenten. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden müssen, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.