Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Üdersdorf/Oberstadtfeld“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.01.2025 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 08.05.2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 877.361 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 868.823 EUR |
| der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf | 8.538 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 13.860 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 82.820 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 96.680EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | - 13.860 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite auf | 0 EUR |
| zusammen auf | 0 EUR |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 39.978,37 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) 52.275,37 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2025) 60.813,37 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
291.360 EUR.
Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:
Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.
Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.
Die Gesamtumlage beträgt: 316.040 EUR (inkl. 13.860 EUR = investive Auszahlungen; weitere Details s. Vorbericht)
Auf die Verbandsmitglieder entfallen:
| Bleckhausen = | 26.505,74 EUR |
| Niederstadtfeld = | 48.911,26 EUR |
| Oberstadtfeld = | 71.397,77 EUR |
| Schutz = | 14.869,02 EUR |
| Üdersdorf = | 154.356,21 EUR |
| Weiersbach = | 0,00 EUR |
| (Stadt Daun --{{gt}} Austritt aus ZV ab HHJ 2025) | |
| Zusammen = | 316.040.00 EUR |
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Genehmigt gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 95 IV Nr. 3, 105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 08.05.2025.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 02.06.2025 bis 12.06.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.