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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 22/2025
Bekanntmachungen der Zweckverbände
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Kindergartenzweckverband Dockweiler

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Kindergartenzweckverbands Dockweiler

für das Haushaltsjahr 2025

vom 16.05.2025

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Dockweiler“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 30.01.2025 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 12.05.2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 72.087,08 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt 80.927,08 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2025) 82.890,08 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 477.800 EUR.

§ 5

Verbandsumlagen

Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:

Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.

Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.

Die Gesamtumlage beträgt: 322.965 EUR (inkl. 12.700 EUR investive Auszahlungen – weitere Details s. Umlagenberechnung in Anlage -, welche, gem. Vorgabe Kommunalaufsicht, über die lfd. Umlage zu finanzieren sind)

Auf die Verbandsmitglieder entfallen:

Betteldorf

=

Dockweiler

=

Dreis-Brück

=

Hinterweiler

=

Kirchweiler

=

Zusammen

=

54550 Daun, den 16.05.2025
Zweckverband „Kindergarten Dockweiler“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher

Vermerk der Aufsichtsbehörde:

Genehmigt gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 95 IV Nr. 3, 105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 12.05.2025.

54550 Daun, den 12.05.2025
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 02.06.2025 bis 12.06.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 16.05.2025
Zweckverband „Kindergarten Dockweiler“
gez. Scheppe
Verbandsvorsteher