Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung und § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Kindergarten Dockweiler“ vom 30.12.1985 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 30.01.2025 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 12.05.2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.174.099 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.172.136 EUR |
| der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf | 1.963 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 12.700 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 200.000 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | 212.700 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf | - 12.700 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite auf | 0 EUR |
| zusammen auf | 0 EUR |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 72.087,08 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt 80.927,08 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2025) 82.890,08 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 477.800 EUR.
Der Zweckverband erhebt gemäß § 8 der Verbandsordnung eine Umlage über die Folgendes bestimmt wird:
Der Zweckverband deckt seinen laufenden Finanzbedarf durch Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern, soweit er nicht durch sonstige Einzahlungen/Erträge und Zuweisungen gedeckt werden kann. Die Umlagen bemessen sich zu 50 % nach der Finanzkraft und zu 50 % nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter, wobei hier Stichtag der 01. August des vorangegangenen Kalenderjahres ist.
Die Berechnung der Umlage geht aus einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan hervor, die zugleich Bestandteil des Haushaltsplans ist.
Die Gesamtumlage beträgt: 322.965 EUR (inkl. 12.700 EUR investive Auszahlungen – weitere Details s. Umlagenberechnung in Anlage -, welche, gem. Vorgabe Kommunalaufsicht, über die lfd. Umlage zu finanzieren sind)
| Auf die Verbandsmitglieder entfallen: | ||
| Betteldorf | = | 31.350,78 EUR |
| Dockweiler | = | 88.165,72 EUR |
| Dreis-Brück | = | 101.256,85 EUR |
| Hinterweiler | = | 45.279,07 EUR |
| Kirchweiler | = | 56.912,58 EUR |
| Zusammen | = | 322.965 EUR |
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Genehmigt gemäß §§ 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 95 IV Nr. 3, 105 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 12.05.2025.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 02.06.2025 bis 12.06.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.