Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verpachtung Landwirtschaftliche Flächen

Die Ortsgemeinde Strohn verpachtet im Zuge eines schriftlichen Interessenbekundungsverfahrens Landwirtschaftliche Flächen.

Verpachtet wird Gemeindeland mit einer Gesamtfläche von ca. 57,8 ha, davon ca. 9,0 ha Ackerland und ca. 48,8 Grünland, verteilt auf 22 Lose.

Pachtbedingungen:

Die Pachtzeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre, beginnend mit dem 01.10.2026.

Zur Verpachtung zugelassen werden zunächst nur

1.

ortsansässige Landwirte und

2.

Vorpächter.

Sollten Flächen nicht verpachtet werden können, werden diese im Anschluss in einem separaten Vergabeverfahren auch auswärtigen Landwirten zur Pacht angeboten.

Die Verpachtung erfolgt gem. dem aktuellen Landpachtvertrag der Ortsgemeinde Strohn. Der Pachtvertrag enthält Bedingungen in Bezug auf die Nutzung der Flächen, auf den Inhalt des Vertrages wird explizit verwiesen.

Ein Anspruch auf die Vergabe des Pachtgegenstandes auf Grund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Ortsgemeinde ist nicht zur Vergabe an das Höchstgebot gebunden.

Für Rückfragen wenden Sie sich an den II. Ortsbeigeordneten Nico Sartoris. Einsichtnahme in die kartenmäßige Darstellung der einzelnen Lose ist auf Nachfrage möglich.

Ausschreibungsunterlagen inkl. blanko Landpachtvertrag können bei Interesse per E-Mail bei ortsgemeinde.strohn@vgdaun.de angefordert werden.

Interessenbekundungen sind bis zum 30.06.2026 schriftlich im verschlossenen und als „Pachtgebot“ gekennzeichneten Briefumschlag an die Ortsgemeinde Strohn, z. H. Nico Sartoris, Zur Schweiz 2, 54558 Strohn einzureichen.

Nico Sartoris
II. Ortsbeigeordneter