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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung der

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dreis-Brück für das Haushaltsjahr 2023

vom 12.01.2023

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.01.2023 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag /

Jahresüberschuss auf

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1 auf

___________

1Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  — 0 EUR

verzinste Kredite auf  — 0 EUR

zusammen auf  —  0 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer nach Ertrag

380 v. H.

3.

Hundesteuer

a)

für den ersten Hund

b)

für den zweiten Hund

c)

für jeden weiteren Hund

d)

für den ersten gefährlichen Hund

e)

für den zweiten gefährlichen Hund

f)

für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Friedhofsgebühren lt. Satzung 100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 12.121.315,67 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 11.728.320,67 EUR und zum 31.12.2023 = 11.425.355,67 EUR.

Dreis-Brück, den 30.05.2023
gez. Löhr-Hoffmann
Ortsbürgermeisterin

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) -in der jeweils geltenden Fassung- in Verbindung mit Schreiben vom 19.05.2023.

54550 Daun, den 22.05.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 12.06.2023 bis 22.06.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Dreis-Brück, den 30.05.2023
gez. Löhr-Hoffmann
Ortsbürgermeisterin

Hinweis: Durch die Neuregelung des Landesfinanzausgleichgesetzes (LFAG) und die damit einhergehende Anpassung der Nivellierungssätze sind Kommunen zwangsläufig dazu verpflichtet, die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden, worauf wir hiermit ausdrücklich hinweisen möchten.