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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 23.05.2023

Bebauungsplan „Mehrener Straße“ –

1. Änderung Bebauungsplan Mehrener Straße 22-26 – nördlicher Teilbereich

2. Änderung Mehrener Straße – südlicher Teilbereich

1. Änderung „Auf Meiland/Unterste Brühl“

Hier: Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Satzungsbeschluss

Zur Baurechtsbeschaffung für den Ausbau der Mehrener Straße wurde auf der Grundlage des vom Stadtrat gebilligten Bebauungsplanvorentwurfs das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden Abwägungsvorschläge erarbeitet. Der Stadtrat stellte nach Abarbeitung der Abwägungen fest, dass sich hieraus kein Entscheidungsbedarf ergibt, der ein weiteres Beteiligungsverfahren erfordern würde. Der Stadtrat beschloss gemäß § 24 GemO, § 10 BauGB und § 88 LBauO den Bebauungsplan „Mehrener Straße“, 1. Änderung Bebauungsplan Mehrener Straße 22-26 – nördlicher Teilbereich, 2. Änderung Mehrener Straße – südlicher Teilbereich, 1. Änderung „Auf Meiland/Unterste Brühl“ in der vorliegenden Entwurfsfassung als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt.

IV. Änderungssatzung Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Daun

Gemäß § 3 Abs. 2 Tourismusbeitragssatzung ist für die Berechnung des Beitrages der Umsatz des dem Erhebungsjahr vorvergangenen Jahres zugrunde zu legen, sodass für das Erhebungsjahr 2023 der Umsatz des Jahres 2021 und die Richtsatzsammlung 2021 des Bundesfinanzministeriums bzw. der BWA-Vergleich des Datev heranzuziehen ist. Diese werden jährlich neu angepasst. Der Stadtrat beschloss die IV. Änderungssatzung einschließlich beigefügter Anlage.

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 – Aufstellung der Vorschlagsliste

Im Jahr 2023 sind die Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2024-2028 neu zu wählen. Aufgabe der Stadt ist es, in jedem Wahljahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen aufzustellen. Für die Stadt Daun sind 9 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Der Stadtrat wählte neun Personen in der Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2024-2028.

Informationen des Stadtbürgermeisters

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Der Vorsitzende informierte über ein Schreiben des Innenministeriums. Hierin wird betont, dass die Gemeinden alle rechtlich möglichen Maßnahmen zur Sanierung der defizitären Haushalte zu ergreifen haben, so auch die Erhöhung der Hebesätze. Diese Mitwirkungspflicht wird erst bei Erreichen einer sog. Erdrosselungswirkung eingeschränkt, was sich auf die kommenden Haushalte auswirken wird.

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Der LBM plant den Ausbau der Dockweilerstraße. Es ist eine Überquerungshilfe im Bereich des Regina-Protmann-Hauses angedacht.

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Die Baumaßnahme in der Abt-Richard-Straße befindet sich in zeitlichem Verzug, da Verhöhlungen aufgetreten sind, die mit Beton verfüllt werden müssen. Leider konnte der Glasfaserausbau in diesem Bereich nicht in einem erfolgen.

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Der Glasfaserausbau in der Innenstadt ist längsseits bis zum Krankenhaus erfolgt. Nun folgen die Seitenarme.

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Im Bereich des Leyens zeichnet sich im Hinblick auf den Glasfaserausbau ein Doppelausbau ab. Seitens der Verbände der Netzbetreiber gibt es enorme Einsprüche.

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An der B 257 stehen in den kommenden Jahren mehrere Baumaßnahmen des LBM an. Ab Mitte Juni erfolgt daher eine Verkehrszählung.

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Das Krimifestival Tatort Eifel wird für 2025 neu konzipiert.