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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Dorfgemeinschaft

Zum wiederholten Male muss die Gemeinde auf die richtige Entsorgung von Hundekot hinweisen!

Die Mehrzahl der Hundebesitzer beseitigt die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner sofort und ordnungsgemäß. Einige wenige Hundebesitzer ignorieren die Gemeinschaft der Dorfbewohner, Nachbarn und Mitmenschen, haben keine oder nur geringe Führungsgewalt über ihren Hund und lassen den Hundekot an der Straße oder in den Grünflächen liegen. Die Mitarbeiter der Gemeinde müssen nach den Mäharbeiten ihre Bekleidung wechseln, die Hundekottüten aus dem Rasenmäher oder den Straßeneinläufen entfernen. Die Bereitstellung und Entsorgung der Hundekottüten kostet unser Steuergeld!

Das darf so nicht weitergehen! Bitte nehmen Sie die Beutel zur Entsorgung in der eigenen Mülltonne mit nach Hause.

Nach einem wiederholten Vorfall im Ortsbereich weise ich darauf hin, dass freilaufende Hunde im Ortsbereich verboten sind, hier besteht Anleinpflicht! Bitte beachten Sie dazu die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Daun, diese ist auf unserer Internetseite verfügbar.

Ich bedanke mich herzlich bei allen, die die bekannten Vorschriften einhalten und erwarte dies zukünftig von denjenigen die das bisher ignoriert haben.

H. Weiler
1. Beigeordneter