Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Friedhofsangelegenheiten (Rasengräber)
Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Grabplatten der Rasengräber in der Zeit von April bis Oktober bitte von Grabschmuck usw. freizuhalten sind, damit die Mäharbeiten durch die Gemeindearbeiter ungehindert durchgeführt werden können. Für mögliche verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen!
Ralf Schüller
Ortsbürgermeister