Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GVBl. S. 29) und der §§ 2 und 12 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.05.2022 (GVBl. S. 207), hat der Ortsgemeinderat Deudesfeld in seiner Sitzung am 21.04.2023 die folgende Satzung beschlossen:
Der Hebesatz für die Erhebung eines Tourismusbeitrages wird für das Erhebungsjahr 2022 und das Erhebungsjahr 2023 auf 10 % festgesetzt.
Dieser Hebesatz gilt so lange weiter, bis ein neuer Hebesatz beschlossen wird.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.