Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schalkenmehren am 17.06.2025 die folgende V. Änderung der Anlage zur Satzung der Ortsgemeinde Schalkenmehren über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen des "Schalkenmehrener Maares" vom 12.06.1995 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel I
Buchstabe C der Anlage zur Satzung der Ortsgemeinde Schalkenmehren über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen des "Schalkenmehrener Maares" vom 12.06.1995, zuletzt geändert durch die IV. Änderung der Anlage vom 16.05.2022, wird wie folgt geändert:
| C) Benutzung der gemeindeeigenen Ruder-, Tret- und Sonnenboote | |
| 1.1 | Ruderboote (max. 4 Personen): |
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| 6,50 EUR für 30 Minuten |
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| 10,00 EUR für 60 Minuten |
| 1.2 | Tretboote (max. 4 Personen): |
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| 7,50 EUR für 30 Minuten |
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| 12,00 EUR für 60 Minuten |
| 1.3 | Sonnenboote (max. 4 Personen): |
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| 9,50 EUR für 30 Minuten |
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| 16,00 EUR für 60 Minuten |
Inkrafttreten
Diese Änderung der Anlage zur Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.