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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Absicht, einen Bebauungsplan neu aufzustellen

(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dreis-Brück hat in öffentlicher Sitzung am 21. Juni 2023 beschlossen, für das Gebiet „Im Rechgarten“ im Ortsteil Dreis einen Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

„Im Rechgarten“

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung abgebildeten Karte.

Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen schaffen. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinn von § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Ortsgemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch besondere Bekanntmachung hingewiesen.

Dreis-Brück, den 28.06.2023
Ortsgemeinde Dreis-Brück
gez. Edith Löhr-Hoffmann
(L.S.)
Ortsbürgermeisterin